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Base juridique: Directive 2014/24/UE
Section I: Pouvoir adjudicateur Nom et adressesNom officiel: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Adresse postale: Hildesheimer Str. 273 Ville: Hannover Code NUTS: DE9 Niedersachsen Code postal: 30519 Pays: Allemagne Point(s) de contact: Zentrale Vergabestelle Fax: +49 51128533-15229 Adresse(s) internet: Les offres ou les demandes de participation doivent être envoyées à l'adresse suivante: Nom officiel: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Adresse postale: Postfach 81 02 62 Ville: Hannover Code postal: 30502 Pays: Allemagne Point(s) de contact: Zentrale Vergabestelle Code NUTS: DE9 Niedersachsen Adresse(s) internet: Type de pouvoir adjudicateur Organisme de droit public Activité principale Autre activité: Gesetzliche Krankenversicherung Intitulé
Open House Verfahren für einen Vertrag nach § 140a SGB V über die besondere Versorgung der stereotaktischen Strahlentherapie
Numéro de référence: 2024-017-AE Code CPV principal 85000000 Services de santé et services sociaux Description succincte
Abschluss eines Open-House-Vertrages nach § 140a SGB V über die besondere Versorgung der Versicherten der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen und der Versicherten beigetretener AOKs mit stereotaktischer Strahlentherapie innerhalb des Zeitraumes 01.04.2024 bis zum 31.03.2026 mit quartalsweiser Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit.
An dem Open House Verfahren kann jeder interessierte und geeignete Leistungserbringer teilnehmen, welcher die Eignungskriterien (s. unten, III.1.) erfüllt.
Valeur totale estimée Valeur hors TVA: 221 000,00 EUR Information sur les lots Ce marché est divisé en lots: non Code(s) CPV additionnel(s) 85121200 Services prestés par les médecins spécialistes Lieu d'exécutionCode NUTS: DE9 Niedersachsen Description des prestations
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein sog. Open House Verfahren. Gegenstand des vorliegenden Open House Verfahrens ist der Abschluss von nicht exklusiven Verträgen gem. § 140a SGB V über die besondere Versorgung der Versicherten der AOK Niedersachsen (und beigetretener AOKs) mit der Indikationsstellung, Behandlung und Betreuung bei bestimmten gut- oder bösartigen Tumoren, Gefäßmissbildungen oder funktionellen Störungen nach Maßgabe des Vertrages.
Das Open House Verfahren steht allen interessierten und geeigneten Leistungserbringern offen, die bereit sind dem Vertrag beizutreten.
Das Versorgungsangebot und die Voraussetzungen der Inanspruchnahme ergeben sich aus dem Vertrag.
Der Beitritt des Leistungserbringers endet:
a) mit dem Ende oder dem Wegfall der Teilnahmevoraussetzungen.
b) durch die schriftliche Kündigung des teilnehmenden Leistungserbringers gegenüber der AOKN. Eine Kündigung der Teilnahme eines Leistungserbringers kann jeweils mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines jeden Quartals erfolgen, frühestens nach Ablauf eines Teilnahmejahres.
c) mit dem Ausspruch der fristlosen Kündigung seitens der AOKN wegen eines schwerwiegenden oder wiederholten nachweislichen Verstoßes des Leistungserbringers gegen die Verpflichtungen dieses Vertrages.
d) mit Beendigung dieses Vertrages.
Critères d’attributionCritères énoncés ci-dessousPrix Valeur estimée Valeur hors TVA: 221 000,00 EUR Durée du marché, de l'accord-cadre ou du système d'acquisition dynamiqueDébut: 01/04/2024 Fin: 31/03/2026Ce marché peut faire l'objet d'une reconduction: oui Description des modalités ou du calendrier des reconductions:
Die AOKN hat die Option, vor Laufzeitende des Vertrags diesen um maximal zwei Jahre einseitig zu verlängern. Die Option ist spätestens bis zum 31.01.2026 seitens der AOKN schriftlich gegenüber den Vertragspartnern zu erklären, wobei das Datum des Zugangs dieser Erklärung bei den Vertragspartnern maßgebend ist.
Variantes Des variantes seront prises en considération: non Information sur les optionsOptions: ouiDescription des options:
Im laufenden Verfahren kann die AOKN für alle Leistungserbringer einheitliche Änderungsvereinbarungen einführen, wenn dies erforderlich ist.
Vertragsänderungen bedürfen der Einleitung eines Unterschriftsverfahrens unter Einbindung der AOKs und der Leistungserbringer.
Auf die Kündigung gemäß Vertrag wird hingewiesen.
Information sur les fonds de l'Union européenne Le contrat s'inscrit dans un projet/programme financé par des fonds de l'Union européenne: non Informations complémentaires
Vertragsschlüsse sind jeweils mit Wirkung zum Beginn eines Kalenderquartals möglich. Schlusstermin zur Einreichung von Angeboten für den Beitritt zum 01.04.2024 ist der 29.02.2024. Letztmalige Beitrittsmöglichkeit besteht zum 01.01.2026, vorausgesetzt, dass die Beitrittsunterlagen vollständig zum 01.12.2025 vorliegen, wobei die vollständige Übermittlung per E-Mail fristwahrend ist.
Section III: Renseignements d’ordre juridique, économique, financier et technique Conditions de participation
Habilitation à exercer l'activité professionnelle, y compris exigences relatives à l'inscription au registre du commerce ou de la professionListe et description succincte des conditions:
1. Eigenerklärung zur Eignung
2. Eigenerklärung zur RUS Sanktion
3. Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister des Anbieters (bei Versendung nicht älter als 6 Monate); ausländische Anbieter haben einen . entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
Capacité économique et financièreListe et description succincte des critères de sélection:
Qualitäts- und Strukturvoraussetzungen für die Leistungserbringer
(1) Der beitretende Leistungserbringer muss für die vertragsärztliche Versorgung zugelassen oder ermächtigt sein, siehe § 95 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BMV-Ä.
(2) Zulässige Praxisformen für eine Teilnahme an dem Vertrag der besonderen Versorgung sind Einzelpraxen, Medizinische Versorgungszentren, Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften oder Ermächtigungsambulanzen.
(3) Der beitretende Leistungserbringer hat in Abhängigkeit von der Praxisform gemäß Abs. 2 die Leistung nach diesem Vertrag gemäß Anlage 7 persönlich zu erbringen oder er beschäftigt einen angestellten Arzt, der die Leistung nach diesem Vertrag erbringt.
(4) Sollen bei einem beitretenden Leistungserbringer mehrere Ärzte die Leistungen nach diesem Vertrag erbringen, müssen für jeden Arzt die personenbezogenen Qualitätsvoraussetzungen gemäß Abs. 6 dieser Anlage persönlich gegenüber der AOKN nachgewiesen werden. Nachträgliche Meldungen weiterer Ärzte können durch den beigetretenen Leistungserbringer jederzeit erfolgen.
(5) Zeigt ein beigetretener Leistungserbringer nach seinem eigenen Beitritt einen weiteren Arzt gegenüber der AOKN per Schriftform an, so darf dieser neue Arzt erst nach der Bestätigung der Teilnahme durch die AOKN eigenständig Patienten in den Vertrag zur besonderen Versorgung einschreiben, behandeln und/oder abrechnen.
(6) Als Voraussetzungen für die Erbringung von Leistungen nach diesem Vertrag muss jeder behandelnde Arzt folgende persönlichen Qualifikationen gegenüber der AOKN nachweisen:
a. Der Arzt muss als Facharzt für Strahlentherapie und/oder Neurochirurgie mit ausreichender Erfahrung/Fachkunde auf dem Fachgebiet der stereotaktischen Strahlentherapie, die die stereotaktische Radiochirurgie [SRS], die fraktionierte stereotaktische Radiotherapie [SRT] und die extrakranielle stereotaktische Radiotherapie/Körperstamm-Stereotaxie [SBRT] umfasst, tätig sein.
b. Der Arzt hat vor Vertragsbeitritt entsprechend seiner Fachdisziplin die Fachkunde im Gesamtgebiet Teletherapie oder für die organspezifischen Anwendungen der Teletherapie gemäß der Strahlenschutzverordnung [StrlSchV] im Sinne der Richtlinie zur StrlSchV erworben und aktualisiert sie entsprechend der allgemeingültigen Vorgaben.
c. Der Arzt hat vor Vertragsbeitritt entsprechend seiner Fachdisziplin bei der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung die zu erlangende Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der stereotaktischen Strahlentherapie im ambulanten Bereich erworben. Sollte es dem Arzt aufgrund von organisatorischen Gegebenheiten, die er nicht zu vertreten hat, nicht möglich sein, eine solche Genehmigung fristgerecht vorzuweisen, ist dies der AOKN gegenüber schriftlich zu begründen und durch diese im Einzelfall zu prüfen. Der Nachweis der Genehmigung ist durch den Arzt nach Erhalt umgehend bei der AOKN vorzulegen.
d. In den vergangenen 18 bis 36 Monaten vor Vertragsbeitritt müssen durch den Arzt mindestens 200 Behandlungen mit einem Bestrahlungsgerät zur Durchführung der stereotaktischen Strahlentherapie erbracht worden sein.
(7) Darüber hinaus bindet der beigetretene Leistungserbringer in Abhängigkeit von der Indikation des zu behandelnden Patienten die folgenden Disziplinen durch Kooperationen bzw. zum interdisziplinären Austausch ein oder beschäftigt diese:
Neurochirurgie
Strahlentherapie
Radiologie
Neuro-Radiologie
Chirurgisch-onkologische Disziplinen
Internistisch-onkologische Disziplinen
Die Vorstellung der Patienten mit einer malignen Erkrankung in einer interdisziplinär besetzten Tumorkonferenz ist davon unabhängig.
(8) Ein Medizinphysikexperte steht zur Verfügung.
Niveau(x) spécifique(s) minimal/minimaux exigé(s):
(9) Der beitretende Leistungserbringer verfügt über eines der folgenden Bestrahlungsgeräte zur Durchführung der stereotaktischen Strahlentherapie: dedizierte Bestrahlungsgeräte mit Kobalt-60-Gamma-Strahlungsquellen, dedizierte Linearbeschleuniger oder stereotaxie-adaptierte Linearbeschleuniger. Die Lagekontrolle der Zielstruktur ist während der Behandlung verpflichtend mit geeigneten technischen Maßnahmen zu überwachen.
(10) Grundvoraussetzung für die Anwendung der Geräte im Rahmen dieses Vertrags ist eine gültige CE-Zertifizierung.
(11) Der beigetretene Leistungserbringer verpflichtet sich, dass:
a. eine regelmäßige Wartung des Bestrahlungsgeräts nach Vorgabe des Herstellers erfolgt.
b. bei einem dedizierten Bestrahlungsgerät mit einer Kobalt-60-Gamma-Strahlungsquelle ein Quellenaustausch mindestens alle 6 Jahre erfolgt.
c. eine Überprüfung des gesamten Behandlungspfades von der Bildgebung bis zum Zielpunkt gemäß DIN 6875-1 regelmäßig erfolgt.
Conditions liées au marché
Information relative à la professionLa prestation est réservée à une profession déterminéeRéférences des dispositions législatives, réglementaires ou administratives applicables:
§ 140a SGB V
Conditions particulières d'exécution
Die Leistungserbringer müssen stets alle Vorgaben des Vertrages nebst Anlage in der jeweils aktuellen Fassung erfüllen.
Informations sur les membres du personnel responsables de l'exécution du marché Obligation d'indiquer les noms et qualifications professionnelles des membres du personnel chargés de l'exécution du marché Type de procédure Procédure ouverte Information sur l'accord-cadre ou le système d'acquisition dynamiqueLe marché implique la mise en place d'un accord-cadre Accord-cadre avec plusieurs opérateursNombre maximal envisagé de participants à l'accord-cadre: 999 Information concernant l’accord sur les marchés publics (AMP) Le marché est couvert par l'accord sur les marchés publics: non Renseignements d'ordre administratif
Date limite de réception des offres ou des demandes de participation Date: 30/11/2025 Heure locale: 12:00 Date d’envoi estimée des invitations à soumissionner ou à participer aux candidats sélectionnés
Langue(s) pouvant être utilisée(s) dans l'offre ou la demande de participation allemand Délai minimal pendant lequel le soumissionnaire est tenu de maintenir son offre L'offre doit être valable jusqu'au: 31/03/2026 Modalités d’ouverture des offresDate: 30/11/2025 Heure locale: 12:00 Informations sur les personnes autorisées et les modalités d'ouverture:
Ein Beitritt in diesem Open-House-Verfahren ist unter Beachtung der Fristen gemäß den Abschnitten II.1.4) und II.2.14) der Bekanntmachung jederzeit möglich.
Section VI: Renseignements complémentaires Renouvellement Il s'agit d'un marché renouvelable: oui Informations complémentaires
Die AOK Niedersachsen akzeptiert nur Beitrittsanträge geeigneter Leistungserbringer, die in dem hier geschilderten Verfahren gestellt werden. Folgendes Verfahren muss eingehalten werden:
1. Interessierte Leistungserbringer müssen die Beitrittsunterlagen (Vertrag nebst Anlagen und Eigenerklärungen zur Eignung) per E-Mail bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle abrufen. Über die zum Abruf verwendete E-Mail-Adresse führt die AOK Niedersachsen die weitere elektronische Kommunikation in diesem Open House Verfahren. Die interessierten Leistungserbringer sind alleine dafür verantwortlich, dass sie an diese E-Mail-Adresse gerichtete Nachrichten empfangen können.
2. Die AOK Niedersachsen versendet die Beitrittsunterlagen an die interessierten Leistungserbringer.
3. Die interessierten Leistungserbringer sind verpflichtet, die Beitrittsunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und auf eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Im Falle von Unklarheiten in den Beitrittsunterlagen sind die interessierten Leistungserbringer verpflichtet, per E-Mail eine Frage zu stellen. Andere Organisationseinheiten der AOK Niedersachsen dürfen interessierten Leistungserbringern weder Auskünfte noch Zusagen erteilen. Interessierte Leistungserbringer, welche dennoch Kontakt zu anderen Organisationseinheiten aufnehmen, müssen damit rechnen, vom Verfahren ausgeschlossen werden zu können. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Würden solche Auskünfte doch erteilt werden, sind sie in jedem Fall unverbindlich.
4. Die vollständigen Beitrittsunterlagen sind (für einen Beitritt zum 01.04.2024) spätestens am 29. Februar 2024, 12 Uhr, im Original unterschrieben (auf Papier) per Post oder Boten einzureichen. Im Falle eines Beitritts zu einem späteren Kalenderquartal sind die Unterlagen spätestens 30 Tage vor dem gewünschten Beitrittsquartal, das dem Beitrittsdatum vorausgeht, bei der AOKN einzureichen. Eine Übermittlung der vollständigen Beitrittsunterlagen per E-Mail vorab wahrt diese Frist.
5. Rechtzeitig bis zum 29.02.2024, 12 Uhr, eingereichte Beitrittsunterlagen prüft die AOK Niedersachsen bis zum 16.03.2024 und informiert die interessierten Leistungserbringer über die Prüfergebnisse per E-Mail und ggfls. schriftlich. Zwischen dem 18.03.2024 und dem 29.03.2024 werden keine Beitrittsunterlagen geprüft (Warte- und Stillhaltefrist). Im Falle eines späteren Beitritts erfolgt die Information des interessierten Leistungserbringers bis zur Mitte des letzten Monats des Kalenderquartals, das dem Beitrittsdatum vorausgeht.
Instance chargée des procédures de recoursNom officiel: Vergabekammern des Bundes Adresse postale: Villemombler Straße 76 Ville: Bonn Code postal: 53123 Pays: Allemagne Introduction de recoursPrécisions concernant les délais d'introduction de recours:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ("Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
Service auprès duquel des renseignements peuvent être obtenus sur l'introduction de recoursNom officiel: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Ville: Hannover Pays: Allemagne Date d’envoi du présent avis 26/01/2024 |
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