Forme juridique de l’acheteur: Organisme de droit public, contrôlé par une autorité publique centrale
Activité du pouvoir adjudicateur: Protection sociale
2.Procédure
2.1.
Procédure
Titre: Miete und Instandhaltung von Multifunktionsgeräten
Description: Lieferung (Nutzungsüberlassung), Einrichtung und Wartung von 26 Multifunktionsgeräten (Drucker mit Verwaltungssoftware) für die SECURVITA BKK, davon 25 Geräte Lübeckertordamm 1-3, 20099 Hamburg und 1 Geräte Würzburg, mit der Option eines Umzugs der Geräte in ein neues Gebäude im Raum Hamburg
Identifiant de la procédure: b21102a4-ea28-4227-9476-bfffcda85504
Subdivision pays (NUTS): Würzburg, Kreisfreie Stadt(DE263)
Pays: Allemagne
2.1.3.
Valeur
Valeur estimée hors TVA: 320 000,00EUR
2.1.4.
Informations générales
Informations complémentaires: Es erfolgte keine Aufteilung in Lose. Bei den Zuschlagskriterien war Miete ohne Seitenpreise anzugeben, Seitenpreise waren gesondert anzugeben. Die unverbindliche Schätzung des Auftraggebers ist ein Verbrauch von 211.750 Seiten pro Monat ingesamt über die Geräte aller Leistungsklassen. Die Geräte sind in 4 Leistungsklassen aufgeteilt (1 Leistungsklasse Arbeitsplatzdrucker, 3 Leistungsklassen Multifunktionsgeräte). 25 Geräte sind für den Standort Lübeckertordamm 1-3, 20099 Hamburg, 1 Multifunktionsgerät für einen Standort in Würzburg. Zu Beginn steht das Einführungsprojekt. Betriebsbereitschaft aller Geräte mit der zugehörigen Software ab 01.06.2025. Ein Full-Service-Vertrag gehört zu den Vertragsbedingungen. Option des Umzugs der 25 Hamburger Geräte in ein neues Gebäude. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers bedarf der Zustimmung der SECURVITA BKK. - In unseren Antworten auf Bieterfragen wurde für die 12 Monate der Verlängerungsoption nach 48 Monaten eine Preisanpassungsklausel (für diese 12 Monate) eingeführt.
Base juridique:
Directive 2014/24/UE
vgv-
5.Lot
5.1.
Lot: LOT-0000
Titre: Miete und Instandhaltung von Multifunktionsgeräten
Description: Gegenstand des Vertrages ist der Austausch der bestehenden Drucksysteme und deren Verwaltungssoftware der SECURVITA BKK in Hamburg, sowie 1 Gerät in Würzburg, insgesamt 26 Geräte, sowie neben der Lieferung (Nutzungsüberlassung) auch die Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung der neuen Systeme sowie die Versorgung mit und Entsorgung von Verbrauchsmaterialien.
Subdivision pays (NUTS): Würzburg, Kreisfreie Stadt(DE263)
Pays: Allemagne
5.1.3.
Durée estimée
Date de début: 01/06/2025
Date de fin de durée: 31/05/2029
5.1.4.
Renouvellement
L’acheteur se réserve le droit d’effectuer des achats supplémentaires auprès du contractant, comme décrit ici: Verlängerungsoption um 12 Monate. Die Vertragslaufzeit (zunächst 48 Monate) berechnet sich ab dem 01.06.2025. Die Zeit zwischen Zuschlag und dem 01.06.2025 ist das Einführungsprojekt.
5.1.5.
Valeur
Valeur estimée hors TVA: 320 000,00EUR
5.1.6.
Informations générales
Projet de passation de marché non financé par des fonds de l’UE
Le marché relève de l’accord sur les marchés publics (AMP): oui
Informations relatives aux avis antérieurs:
Identifiant de l’avis antérieur: 790477-2024
Informations complémentaires: Die natürlichen Personen, für die die Leistung vorgesehen ist, sind ausschließlich Mitarbeiter des Auftraggebers. Für diese stellt der Auftraggeber die Zugänglichkeit im Rahmen der üblichen Bestimmungen (z.B. SGB IX, Rücksprache im Einzelfall mit Personalabteilung) leistungsübergreifend sicher. - Die Gewichtung der Zuschlagskriterien ist so zu verstehen, dass die angegebenen Zahlen die Gewichtung in Prozent in der Gesamtwertung sind (2 bedeutet somit 2 von 100).
5.1.7.
Marché public stratégique
Objectif du marché public stratégique: Réduction des incidences sur l’environnement
Description: Zuschlagskriterium (2% der Gesamtwertung) für zu erwartende Stromkosten auf Basis Leistungsklasse, Modell, Anzahl Geräte, kWh/Woche (TEC-Wert) pro Gerät, Vertragslaufzeit in Wochen, zu erwartende Kosten des Auftraggebers in € brutto/kWh Energieeffizienz: Blauer Engel oder vergleichbar (siehe Eignungskriterium)
Méthode utilisée pour réduire l’incidence environnementale: L’atténuation du changement climatique
5.1.10.
Critères d’attribution
Critère:
Type: Qualité
Nom: zu erwartende Stromkosten
Description: Stromkosten aller System in 260 Wochen
Catégorie du critère d’attribution poids: Pondération (pourcentage, valeur exacte)
Nombre critère d’attribution: 2
Critère:
Type: Qualité
Nom: Bewertungskriterien des Leistungsverzeichnisses
Description: Zu allg. Anf., Dienstleistung/Service, Umwelt- und Benutzerfreundlichkeit, Geräten, Administration/Systemverwaltung, Umwandlung unixseitiger Drucke in PDF
Catégorie du critère d’attribution poids: Pondération (pourcentage, valeur exacte)
Nombre critère d’attribution: 10
Critère:
Type: Qualité
Nom: Konzepte, z.B. Rollout, Desaster Recovery
Description: sowie Muster Install.-Doku., ob Scansoftware erford., Servicekonzept, Verf. bei Austausch, Rückgabe, Datenblätter,Löschkonzept u.a.
Catégorie du critère d’attribution poids: Pondération (pourcentage, valeur exacte)
Nombre critère d’attribution: 5
Critère:
Type: Prix
Nom: Preis
Description: Zu erwartende Gesamtkosten über 5 Jahre (d.h. einschließlich 1 Jahr Verlängerungsoption)
Catégorie du critère d’attribution poids: Pondération (pourcentage, valeur exacte)
Nombre critère d’attribution: 83
5.1.15.
Techniques
Accord-cadre: Pas d’accord-cadre
Informations sur le système d’acquisition dynamique: Pas de système d’acquisition dynamique
Enchère électronique: non
5.1.16.
Informations complémentaires, médiation et réexamen
Organisation chargée des procédures de recours: Vergabekammern des Bundes
Informations relatives aux délais de recours: Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachprüfungsverfahren bei den Vergabekammern des Bundes. Darlegung Antragsbefugnis nach § 160 Abs. 2 GWB (Darlegung Verletzung in Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB). Fristen des § 160 Abs. 3 Nrn. 1-3 GWB für Rügen (nicht bei Antrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Frist § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB für Antrag auf Nachprüfungsverfahren, dass nicht "mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die Auftraggeberin ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB). Nach Zuschlag sind nur noch Anträge nach § 135 GWB zulässig. Dort Frist § 135 Abs. 2 GWB. Weitere Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auftragsberatungsstellen der Länder. Einzelzeiten: Gesetzestexte §§ 160, 134, 135 GWB: GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. ... (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. GWB § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeabgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation qui fournit des informations complémentaires sur la procédure de passation de marché: SECURVITA Krankenkasse
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6.Résultats
Valeur de tous les contrats attribués dans cet avis: 296 316,00EUR
6.1.
Résultat – Identifiants des lots: LOT-0000
Statut sélection lauréat: Au moins un lauréat a été choisi.
6.1.2.
Informations sur les lauréats
Lauréat:
Nom officiel: Friedrich Karl Schroeder GmbH & Co. KG
Offre:
Identifiant de l’offre: TEN-0001
Identifiant du lot ou groupe de lots: LOT-0000
Valeur de l'offre: 296 316,00EUR
Valeur de la concession:
Sous-traitance: Non
Informations relatives au marché:
Identifiant du marché: CON-0001
Date de conclusion du marché: 18/03/2025
6.1.4.
Informations statistiques:
Offres ou demandes de participation reçues:
Type de soumissions reçues: Offres
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 1
Type de soumissions reçues: Offres présentées par voie électronique
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 1
Type de soumissions reçues: Offres reçues de soumissionnaires de micro, petite ou moyenne taille
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 1
Type de soumissions reçues: Offres reçues de soumissionnaires enregistrés dans des pays de l’Espace économique européen autres que le pays de l’acheteur
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 0
Type de soumissions reçues: Offres reçues de soumissionnaires enregistrés dans des pays situés en dehors de l’Espace économique européen
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 0