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Date de publication : 13/04/2026
Date de péremption :
Type de procédure : Procédure négociée sans mise en concurrence
Type de document : Avis en cas de transparence ex ante volontaire
Allemagne
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Allemagne - Logiciels et systèmes d'information - Conversion SAP S4-HANA und SAP HCM zur Cloud Private Edition

2026/S 2026-249250  (Voir l'avis original TED)
 
 
V  E  R  S  I  O  N      F  R  A  N  C  A  I  S  E
71/2026
249250-2026 - Notification préalable d’attribution directe
Allemagne – Logiciels et systèmes d'information – Conversion SAP S4-HANA und SAP HCM zur Cloud Private Edition
OJ S 71/2026 13/04/2026
Avis en cas de transparence ex ante volontaire
Fournitures

   1.  Acheteur
1.1.
Acheteur
Nom officiel: Humboldt-Universität zu Berlin
Adresse électronique: ta-vergabestellevol@hu-berlin.de
Forme juridique de l’acheteur: Organisme de droit public, contrôlé par une autorité régionale
Activité du pouvoir adjudicateur: Enseignement

   2.  Procédure
2.1.
Procédure
Titre: Conversion SAP S4-HANA und SAP HCM zur Cloud Private Edition
Description: Die Humboldt-Universität zu Berlin (im Folgenden "HU" beabsichtigt, im Rahmen der umfassenden Transformation ihrer ERP-Systemlandschaft das SAP RISER Private Cloud Anngebot der SAP Deutschland SE & Co. KG (im Folgenden "SAP") zu beschaffen
Identifiant de la procédure: d32f4c63-45a2-48ea-ba7e-0deed603ea11
Identifiant interne: HUB 01/2026
Type de procédure: Négociée sans mise en concurrence préalable
2.1.1.
Objet
Nature principale du marché: Fournitures
Nomenclature principale (cpv): 48000000 Logiciels et systèmes d'information
2.1.2.
Lieu d’exécution
Ville: Berlin
Code postal: 10115
Subdivision pays (NUTS): Berlin (DE300)
Pays: Allemagne
2.1.4.
Informations générales
Informations complémentaires: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMMF9J# Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung. Der Auftraggeber beabsichtigt einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.
Base juridique:
Directive 2014/24/UE
vgv -

   5.  Lot
5.1.
Lot: LOT-0000
Titre: Conversion SAP S4-HANA und SAP HCM zur Cloud Private Edition
Description: Der Auftraggeber sah sich veranlasst, die Verfahrensart als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) zu bestimmen. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV kann der Beschaffungsbedarf zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden. Diese Entwicklung ist zum einen darauf zurückzuführen, dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Ein weiterer Aspekt betrifft den Schutz von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. In diesem Fall wird der Zuschlag an ein einziges Unternehmen erteilt. Die Auftraggeberin vertritt die Auffassung, dass eine Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtens ist. Im Folgenden erfolgt die Begründung des Sachverhalts. Die vorliegende Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - VII - Verg 10/12, SatWaS/MoWaS u. Beschluss vom 27.06.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) zeigt, dass die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten werden, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe tatspachlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Im Rahmen einer durchgeführten Markterkundung wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt der vorgesehenen Beauftragung lediglich SAP selbst mit dem Produkt SAP RISE (RISE with SAP) einen geeigneten Leistungsumfang bieten kann, vgl. § 31 Abs. 6 VgV. Es konnten keine Alternativlösungen oder alternative Anbieter festgestellt werden, vgl. § 14 Abs. 6 VgV. Im Rahmen der vorangehenden Markterkundung wurden spezifische Alleinstellungsmerkmale der SAP-Lösung festgestellt, die dazu führen, dass die zu beschaffende Leistung ausschließlich von der SAP bezogen werden kann. Sowohl die rechtliche und technische Exklusivität der Lizenzkonvertierung, die Notwendigkeit unmittelbarer Herstellerleistungen als auch die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Direktbezugs belegen, dass kein funktionierender Wettbewerb besteht und keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV zur Verfügung steht. Derzeit verfügt die HU über umfangreiche Perpetual-Lizenzen Kauflizenzen) im Rahmen des SAP-Lizenzpools. Diese basieren auf dem bisherigen ERP-System SAP ECC
   6. 0. Mit dem absehbaren Ende der Wartungsvereinbarung für das ECC-System zum 31. Dezember 2027 erlischt jedoch die vertragliche Grundlage für die weitere technische Nutzung oder Erweiterung dieser Lizenzen. Die Fortführung des Betriebs des ERP-Systems erfolgt unter der Prämisse der Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Zu diesem Zweck ist eine Überführung ("Konvertierung") der bestehenden Lizenzen in ein auf der Cloud basierendes S/4HANA-Nutzungsmodell erforderlich. Die Lizenzkonvertierung kann ausschließlich durch den Hersteller SAP SE selbst durchgeführt werden. Allein der Konzern SAP SE verfügt über die rechtliche und technische Befugnis, bestehende On-Premise-Lizenzen in ein Subskriptionsmodell des Produkts "RISE with SAP" zu überführen und dabei Wartungs- und Nutzungsrechte anzurechnen. Eine solche Anrechnung ("Conversion Credit") kann weder von SAP-Partnern noch von Dritten vorgenommen werden, da sie unmittelbar an die originären Lizenzverträge zwischen SAP SE und dem Lizenznehmer anknüpft. Die technische Überführung der Lizenzobjekte, Lizenzmetriken (beispielsweise Full Usage Equivalents - FUE) sowie der damit verbundenen Berechtigungen erfolgt in herstellerinternen Systemen und Portalen. Der Zugang zu den genannten Systemen und Portalen ist ausschließlich der Firma SAP SE vorbehalten. Eine "Nachbildung" dieses Prozesses durch andere Dienstleister ist rechtlich und technisch ausgeschlossen, da die Lizenzdatenbanken, Validierungen und Freischaltungen vollständig unter SAP-Kontrolle stehen. Die vorliegende Konvertierung ist aus wirtschaftlichen und lizenzrechtlichen Gründen erforderlich. Dieser Umstand ist darauf zurückzuführen, dass eine Doppelbelastung durch Parallelverträge (On- Premise + Cloud) vermieden werden muss. Darüber hinaus gewährleistet diese Vorgehensweise die Aufrechterhaltung bereits getätigter Investitionen. Die Sicherstellung der Anrechnung bestehender Lizenzwerte aus dem ECC-System bei gleichzeitigem Stilllegen der Werte ist lediglich durch SAP SE zu gewährleisten, um eine unzulässige Doppelnutzung zu verhindern. Fortsetzung erfolgt unter "Begründung zur Direktvergabe - Sonstige Begründung"
Identifiant interne: 0
5.1.1.
Objet
Nature principale du marché: Fournitures
Nomenclature principale (cpv): 48000000 Logiciels et systèmes d'information
5.1.2.
Lieu d’exécution
Ville: Berlin
Code postal: 10115
Subdivision pays (NUTS): Berlin (DE300)
Pays: Allemagne
5.1.3.
Durée estimée
Durée: 5 Ans
5.1.4.
Reconduction
Nombre maximum de reconductions: 2
5.1.6.
Informations générales
Projet de passation de marché non financé par des fonds de l’UE
Le marché relève de l’accord sur les marchés publics (AMP): non
Informations complémentaires: Der Gesamtwert der Beschaffung und der Gesamtwert des Auftrages werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekanntgegeben (Platzhalter 0,01 Euro aus technischen Gründen).
5.1.7.
Marché public stratégique
Objectif du marché public stratégique: Pas de passation de marché stratégique
5.1.10.
Critères d’attribution
Critère:
Type: Prix
Description: 100%, Einfache Richtwertmethode
5.1.15.
Techniques
Accord-cadre:
Pas d’accord-cadre
Informations sur le système d’acquisition dynamique:
Pas de système d’acquisition dynamique
5.1.16.
Informations complémentaires, médiation et recours
Organisation chargée des procédures de recours: Vergabekammer des Landes Berlin
Description des délais d'introduction des procédures de recours: § 135 GWB (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
   1.  gegen § 134 verstoßen hat oder
   2.  den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1.  der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2.  der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
   3.  der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1.  der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
   2.  Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3.  Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4.  mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer
   2.  § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Organisation qui fournit des informations complémentaires sur la procédure de passation de marché: Humboldt-Universität zu Berlin

   6.  Résultats
Valeur de tous les contrats attribués dans cet avis: 0,01 EUR
Attribution directe:
Justification de l’attribution directe: Le marché ne peut être exécuté que par un opérateur économique particulier en raison d’une absence de concurrence pour des raisons techniques
Autre justification: Fortsetzung von "Beschreibung der Beschaffung" Eine direkte Beauftragung der SAP SE für die gesamte Leistung (Software, Cloud-Infrastruktur, Systembetrieb und Support) ist auch aus technischen und wirtschaftlichen Gründen zwingend erforderlich. Das Leistungsmodell "RISE with SAP" wurde seitens des Herstellers als integrierte End-to-End-Leistung konzipiert. Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Bündelung von Software, Cloud-Infrastruktur und technischen Betriebsleistungen in einem Vertrag. Das Ziel dieser Maßnahme besteht in der Steuerung einheitlicher Service-Level-Agreements (SLAs), Security-Patching, Release-Zyklen und Support-Prozesse aus einer Hand. Die vorliegende Konstellation resultiert in der Etablierung eines "Single Point of Accountability". Demgemäß obliegen sämtliche Verantwortlichkeiten unmittelbar dem Hersteller, der über exklusiven Zugriff auf den Quellcode, die Sicherheitsnotizen, die Update-Mechanismen sowie das globale SAP-Supportnetzwerk verfügt. Ein mehrstufiges Leistungsmodell, das beispielsweise über einen Managed Service Provider oder Reseller realisiert wird, würde zu einer unnötigen Verlängerung der Wertschöpfungskette führen. Die Implementierung eines jeden zusätzlichen Intermediärs resultiert in der Aufschichtung der von SAP bezogenen Leistungen, was zu einer Erhöhung der Marge sowie der Verwaltungskosten führt, ohne dass dabei ein technischer oder qualitativer Mehrwert generiert wird ("Margin Stacking"). Der Abschluss eines direkten Vertrags mit dem Unternehmen SAP bietet den Vorteil, dass Lizenz- oder Supportkosten vermieden werden können. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Verantwortung für den Betrieb, die Updates und die Security- Patches ausschließlich bei einem Vertragspartner liegt. Die HU muss aufgrund des von SAP verbindlich angekündigten Wartungsendes für das derzeitige ERP-System SAP ECC
   6. 0 zum 31. Dezember 2027 zwingend auf SAP S/4HANA migrieren. Ab diesem Zeitpunkt stellt SAP keine Fehlerbehebungen, Sicherheits- oder Rechtsanpassungsupdates mehr bereit. Ein Weiterbetrieb des Altsystems würde damit zu erheblichen Sicherheits-, Stabilitäts- und Compliance-Risiken führen, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, IT-Sicherheit (BSI-Anforderungen) und ordnungsgemäße Buchführung nach HGB und Hochschulrecht. Das SAP-System bildet bei der HU die zentrale digitale Integrationsplattform für nahezu sämtliche administrativen und betriebswirtschaftlichen Kernprozesse der Hochschule. Neben dem Finanz- und Rechnungswesen (inkl. Zahlungsverkehr, Debitoren-/Kreditorenverwaltung und Anlagenbuchhaltung) werden darüber u. a. auch - Finanzwesen, Rechnungslegung und Zahlungsverkehr, - Personalverwaltung, - Beschaffung und Materialwirtschaft, - Drittmittel- und Zuwendungsmanagement, - Immobilienmanagement (RE-FX), - Berichtswesen und Controlling. Nur die SAP SE ist in der Lage, die bestehende Lizenzbasis der HU rechtssicher, wirtschaftlich und revisionskonform in das Cloud- basierte Nutzungsmodell RISE with SAP zu überführen und zugleich alle für Betrieb, Sicherheit und Wartung erforderlichen Leistungen in einem integrierten Gesamtpaket bereitzustellen. Die direkte Beauftragung gewähr-leistet damit den rechtssicheren Erhalt der bisherigen Investitionen, vermeidet unnötige Zwischenmargen (Margin Stacking) und stellt die technische Integrität, Sicherheit und Compliance der künftigen SAP-Systemlandschaft sicher. Ein alternatives Beschaffungsmodell über Drittanbieter würde hingegen zu höheren Gesamtkosten, verlängerten Entscheidungswegen und zusätzlichen Schnittstellenrisiken führen, ohne einen eigenständigen technischen oder funktionalen Mehrwert zu schaffen. Eine Aufteilung der Verantwortlichkeiten oder die Einschaltung eines Intermediärs würde zudem die eindeutige SLA-Zuordnung ("Single Point of Accountability") aufheben und die Systemverfügbarkeit gefährden. Ein stabiler, sicherer und rechtssicherer Betrieb dieser Systeme ist für die Gesamtfunktionalität der Hochschulverwaltung und die Fortführung sämtlicher Kernaufgaben der HU unabdingbar. Das SAP-System bildet die zentrale Integrationsplattform der Universität und unterstützt nahezu alle administrativen und betriebswirtschaftlichen Kernprozesse - darunter Finanz- und Rechnungswesen, Personal- und Stellenmanagement, Beschaffungs- und Vergabewesen, Drittmittelverwaltung, Anlagenbuchhaltung, Reisemanagement, Controlling, Berichtswesen und Schnittstellen zu Campus- und Forschungssystemen. Die technische und organisatorische Komplexität des Transformationsvorhabens erfordert daher eine integrierte Bereitstellung von Software, Cloud-Infrastruktur, Systembetrieb und Hersteller-Support aus einer Hand, um Schnittstellenrisiken, redundante Verantwortlichkeiten und Kompatibilitätsprobleme zu vermeiden. Nur durch diese ganzheitliche Leistungserbringung kann die durchgängige Systemverantwortung und die Einheit von Betrieb und Support gewährleistet werden. Eine Aufspaltung dieser Verantwortlichkeiten auf verschiedene Anbieter würde die Integrität der Datenflüsse, die Betriebssicherheit und die Einhaltung der IT-Governance- und Sicherheitsanforderungen einer Großuniversität nachhaltig gefährden. Aus technischer und betrieblicher Sicht ist für die HU daher ausschließlich eine Lösung geeignet, bei der Infrastruktur, Betrieb und Software in einem konsolidierten Vertrags- und Verantwortungsrahmen ("aus einer Hand") bereitgestellt werden. Diese Voraussetzungen werden gemäß den Ergebnissen der durchgeführten Markterkundung zum Zeitpunkt der Betrachtung ausschließlich durch das Angebot "RISE with SAP" (Private Cloud Edition) erfüllt.
6.1.
Résultat – Identifiants des lots: LOT-0000
6.1.2.
Informations sur les adjudicataires/attributaires
Adjudicataire/attributaire:
Nom officiel: SAP Deutschland SE & Co.KG
Offre:
Identifiant de l’offre: CRXj22
Identifiant du lot ou groupe de lots: LOT-0000
Valeur de l'offre: 0,01 EUR
L’offre a été classée: oui
Rang de classement du candidat/lauréat: 1
Informations relatives au marché:
Identifiant du contrat: 1
Titre: Conversion SAP S4-HANA und SAP HCM zur Cloud Private Edition

   8.  Organisations
8.1.
ORG-0001
Nom officiel: Humboldt-Universität zu Berlin
Numéro d’enregistrement: DE-2007-DQX-2711309104
Département: Technische Abteilung Referat Beschaffung Vergabestelle
Adresse postale: Unter den Linden 6
Ville: Berlin
Code postal: 10099
Subdivision pays (NUTS): Berlin (DE300)
Pays: Allemagne
Point de contact: Technische Abteilung Referat Beschaffung Vergabestelle
Adresse électronique: ta-vergabestellevol@hu-berlin.de
Téléphone: +4930209399885
Télécopieur: +4930209399893
Rôles de cette organisation:
Acheteur
Organisation qui fournit des informations complémentaires sur la procédure de passation de marché
8.1.
ORG-0002
Nom officiel: Vergabekammer des Landes Berlin
Numéro d’enregistrement: 11-1300000V00-74
Adresse postale: Martin-Luther-Str. 105
Ville: Berlin
Code postal: 10825
Subdivision pays (NUTS): Berlin (DE300)
Pays: Allemagne
Point de contact: Vergabekammer des Landes Berlin
Adresse électronique: vergabekammer@senweb.berlin.de
Téléphone: +49 3090138316
Télécopieur: +49 3090137613
Rôles de cette organisation:
Organisation chargée des procédures de recours
8.1.
ORG-9000
Nom officiel: SAP Deutschland SE & Co.KG
Taille de l’opérateur économique: Grande
Numéro d’enregistrement: DE210157578
Adresse postale: Tesdorpfstraße 8
Ville: Hamburg
Code postal: 20148
Subdivision pays (NUTS): Hamburg (DE600)
Pays: Allemagne
Adresse électronique: mirko.wagner@sap.com
Téléphone: 000
Rôles de cette organisation:
Soumissionnaire
adjudicataire/attributaire de ces lots: LOT-0000
Le Titulaire/lauréat est coté sur un marché réglementé
8.1.
ORG-9001
Nom officiel: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Numéro d’enregistrement: 0204:994-DOEVD-83
Ville: Bonn
Code postal: 53119
Subdivision pays (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Pays: Allemagne
Adresse électronique: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Téléphone: +49228996100
Rôles de cette organisation:
TED eSender
Informations relatives à l’avis
Identifiant/version de l’avis: 21cfb2e7-f591-411e-a65b-fcb0de98e13d - 01
Type de formulaire: Notification préalable d’attribution directe
Type d’avis: Avis en cas de transparence ex ante volontaire
Sous-type d’avis: 25
Date d’envoi de l’avis: 09/04/2026 17:09:00 (UTC+02:00) Heure de l'Europe orientale, heure d'été de l'Europe centrale
Langues dans lesquelles l’avis en question est officiellement disponible: allemand
Numéro de publication de l’avis: 249250-2026
Numéro de publication au JO S: 71/2026
Date de publication: 13/04/2026

 
 
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