1.1.
Acheteur
Nom officiel: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Forme juridique de l’acheteur: Organisme de droit public
Activité du pouvoir adjudicateur: Santé
2.1.
Procédure
Titre: Vereinbarung gemäß § 130c SGB V zu dem Arzneimittel Zepatier® mit der Wirkstoffkombination Elbasvir/Grazoprevir
Description: Die Auftraggeberin beabsichtigt, eine Vereinbarung gemäß § 130c SGB V zu dem Arzneimittel Zepatier® mit der Wirkstoffkombination Elbasvir/Grazoprevir abzuschließen. Diese Vereinbarung soll die Erstattung von Arzneimitteln sowie die Versorgung der Versicherten zum Gegenstand haben. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertrag wird frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, geschlossen (§ 135 Abs. 3 GWB).
Identifiant de la procédure: 77245b35-f210-46d2-b0e9-c9d0df0f7a68
Identifiant interne: Vergabenummer 114/2024
Type de procédure: Négociée sans mise en concurrence préalable
2.1.1.
Objet
Nature du marché: Fournitures
Nomenclature principale (cpv): 33600000 Produits pharmaceutiques
2.1.4.
Informations générales
Base juridique:
Directive 2014/24/UE
5.1.
Lot: LOT-0000
Titre: Vereinbarung gemäß § 130c SGB V zu dem Arzneimittel Zepatier® mit der Wirkstoffkombination Elbasvir/Grazoprevir
Description: Die Auftraggeberin beabsichtigt, eine Vereinbarung gemäß § 130c SGB V zu dem Arzneimittel Zepatier® mit der Wirkstoffkombination Elbasvir/Grazoprevir abzuschließen. Diese Vereinbarung soll die Erstattung von Arzneimitteln sowie die Versorgung der Versicherten zum Gegenstand haben. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertrag wird frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, geschlossen (§ 135 Abs. 3 GWB).
Identifiant interne: Vergabenummer 103/2024
5.1.1.
Objet
Nature du marché: Fournitures
Nomenclature principale (cpv): 33600000 Produits pharmaceutiques
5.1.6.
Informations générales
Projet de passation de marché non financé par des fonds de l’UE
Le marché relève de l’accord sur les marchés publics (AMP): oui
5.1.12.
Conditions du marché public
Informations relatives aux délais de recours: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“
5.1.16.
Informations complémentaires, médiation et réexamen
Organisation chargée des procédures de recours: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Attribution directe:
Justification de l’attribution directe: Le marché ne peut être exécuté que par un opérateur économique particulier en raison de la protection de droits exclusifs, notamment de droits de propriété intellectuelle
Autre justification: Das vertragsgegenständliche Arzneimittel ist patentgeschützt. Der Vertragsschluss soll mit dem Patentinhaber - der MSD Sharp & Dohme GmbH - erfolgen. Die Gewährleistung der hinreichenden und ständigen Lieferfähigkeit dieses Arzneimittel und der Umstand des Patentschutzes schließen in der Gesamtbetrachtung eine Auftragsvergabe an Dritte aus. Zudem kommt als Vertragspartner von § 130c SGB V-Verträgen nur dasjenige pharmazeutische Unternehmen in Betracht, das mit dem GKV-Spitzenverband einen Vertrag gemäß § 130b SGB V geschlossen hat. Die Auftraggeberin ist daher der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist.
8.1.
ORG-0001
Nom officiel: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Adresse postale: Augustinerstraße 38
Ville: Erfurt
Code postal: 99084
Subdivision pays (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Pays: Allemagne
Point de contact: Geschäftsbereich Personal und Services, Zentrale Vergabestelle
Téléphone: 08001059080071
Rôles de cette organisation:
Acheteur
8.1.
ORG-0002
Nom officiel: MSD Sharp & Dohme GmbH
Numéro d’enregistrement: DE129420354
Ville: München
Code postal: 81673
Subdivision pays (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Pays: Allemagne
Téléphone: 0800 673673673
Rôles de cette organisation:
Soumissionnaire
8.1.
ORG-0003
Nom officiel: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Adresse postale: Villemombler Straße 76
Ville: Bonn
Code postal: 53123
Subdivision pays (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Pays: Allemagne
Téléphone: 0228 9499-0
Rôles de cette organisation:
Organisation chargée des procédures de recours
11. Informations relatives à l’avis
11.1.
Informations relatives à l’avis
Identifiant/version de l’avis: cf27b55e-a709-4005-bcb4-d1ae31f9e670 - 01
Type de formulaire: Notification préalable d’attribution directe
Type d’avis: Avis en cas de transparence ex ante volontaire
Sous-type d’avis: 25
Date d’envoi de l’avis: 15/07/2024 06:54:58 (UTC)
Langues dans lesquelles l’avis en question est officiellement disponible: allemand
11.2.
Informations relatives à la publication
Numéro de publication de l’avis: 427060-2024
Numéro de publication au JO S: 137/2024
Date de publication: 16/07/2024