1.1.
Acheteur
Nom officiel: MWB - Mittelhessische Wasserbetriebe -Klärwerk-
Forme juridique de l’acheteur: Entreprise publique, contrôlée par une autorité régionale
Activité du pouvoir adjudicateur: Services d’administration générale
2.1.
Procédure
Titre: MARKTERKUNDUNG - Klärschlammverwertung ab 2027 bis mindestens 2035 mit gesetzlich geforderter Phosphor-Rückgewinnung ab 2029
Description: Los 1 thermische Verwertung Mitverbrennung bis 31.12.28 Los 2 thermische Verwertung Monoverbrennung und P-Recycling ab
1. 1.29 Die ordnungsgemäße Entsorgung von kommunalem Klärschlamm ist eine stetige und unverzichtbare kommunale Aufgabe. Ab dem
1. Januar 2029 gilt gemäß der bundesweit geltenden Klärschlammverordnung (AbfKlärV) die Pflicht, Phosphor aus Klärschlamm und Klärschlammasche zurückzugewinnen. Klärschlamm ist ein unvermeidbarer Abfall. In Deutschland trägt jeder Mensch täglich zum Entstehen dieses Abfalls bei. Kommunaler Klärschlamm zählt zur Gruppe der Siedlungsabfälle und ist somit dem Regelungsbereich des europäischen und nationalen Kreislaufwirtschaftsrechts unterworfen. Damit fallen die kommunalen Klärschlämme unter die Bestimmungen der EU-Abfallrahmenrichtlinie (RL 2008/98/EG) zuletzt geändert durch Richtlinie (EU) 2018/851) und deren Umsetzung durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). In der Klärschlammverordnung ist die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemischen und Klärschlammkomposten geregelt. Bei der bodenbezogenen Verwertung von Klärschlämmen sind zudem die Bestimmungen des Düngerechts, insbesondere der Düngemittelverordnung zu beachten. Die Klärschlammverordnung von 2017 hat mit den verpflichtenden Regelungen, Phosphor zurückzugewinnen und aus der direkten bodenbezogenen Verwertung auszusteigen bundesweit die Weichen für die Phosphorrückgewinnung gestellt und gleichzeitig den Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung weiter forciert. Wesentliche Neuerung in der Klärschlammverordnung ist die ab dem
1. Januar 2029 geltende Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm und Klärschlammasche. Diese Pflicht gilt grundsätzlich für alle kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen unabhängig von deren Ausbaugröße, sofern der Klärschlamm 20 Gramm oder mehr Phosphor je Kilogramm Trockensubstanz (TS) enthält. Darüber hinaus dürfen Klärschlämme aus Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 50.000 Einwohnerwerten (EW) ab dem Jahr 2032 nicht mehr bodenbezogen verwertet werden. Gleiches gilt für Abwasserbehandlungsanlagen größer als 100.000 Einwohnerwerten bereits ab dem Jahr 2029. Die bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm bei Kläranlagen bis 50.000 Einwohnerwerten bleibt eingeschränkt möglich. Von Bedeutung sind hier zusätzlich einzuhaltende Grenzwerte und Untersuchungspflichten, die seit dem Inkrafttreten der Klärschlammverordnung ohne Übergangsfrist sofort gelten. Gleichzeitig besteht für Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße von bis zu 50.000 Einwohnerwerten in begründeten Einzelfällen die Möglichkeit, die anfallenden Klärschlämme nach Zustimmung der zuständigen Behörde ohne vorherige Phosphorrückgewinnung einer anderweitigen Verwertung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zuzuführen, also einer energetischen Verwertung. Die Zwischenlagerung von Klärschlammaschen mit dem Ziel der späteren Aufbereitung und Phosphorrückgewinnung ist grundsätzlich unbefristet möglich. Hier ergeben sich dabei zu berücksichtigende Anforderungen (unter anderem Verbot zur Vermischung mit anderen Abfällen oder Stoffen und Gewährleistung einer späteren Phosphorrückgewinnung aus den gelagerten Klärschlammaschen). Der Phosphor in Klärschlämmen ist gemäß Klärschlammverordnung so zurückzugewinnen, dass entweder 50 Prozent des enthaltenen Phosphors gewonnen werden oder der Phosphorgehalt im behandelten Klärschlamm auf weniger als 20 Gramm pro Kilogramm Trockenmasse (zwei Prozent) reduziert wird. Bei Klärschlammverbrennungsaschen müssen mindestens 80 Prozent des enthaltenen Phosphors zurückgewonnen werden. Wird Phosphor bereits im Rahmen der Abwasserbehandlung zurückgewonnen, sind die Anforderungen der Klärschlammverordnung nur dann erfüllt, wenn dadurch der Phosphorgehalt im Klärschlamm auf weniger als zwei Prozent reduziert werden kann. Andernfalls wäre für den betreffenden Klärschlamm und die Klärschlammasche eine erneute Phosphorrückgewinnung gemäß Klärschlammverordnung erforderlich. Aufgrund der langen Vorlaufzeiten für Planung und Genehmigung der dafür erforderlichen Anlagen müssen sich die Kläranlagenbetreiber im Land bereits heute damit befassen, wie eine Phosphorrückgewinnung erfolgen kann. Zur Frage der Möglichkeiten der Absicherung einer anforderungsgerechten Klärschlammverwertung ab 2027 bis mindestens 2035 mit gesetzlich geforderter Phosphor-Rückgewinnung führt der EIGENBETRIEB MWB - MITTELHESSISCHE WASSERBETRIEBE diese Markterkundung nach § 28 Vergabeverordnung (VgV) durch wie folgt: Beschreibung: Es handelt sich lediglich um eine Markterkundung. Die Markterkundung wird ergebnisoffen durchgeführt und ist für beide Seiten unverbindlich. Die Teilnahme an der Markterkundung begründet keine Ansprüche auf die Durchführung in einem ggf. später durchzuführenden wettbewerblichen Vergabeverfahren. Die rechtliche Grundlage für die Markterkundung findet sich in § 28 der Vergabeverordnung (VgV) sowie in § 20 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Diese Regelungen erlauben es öffentlichen Vergabestellen, eine Marktabfrage vorzunehmen, um Informationen über den Markt, die Anbieter und die Preisstrukturen zu erhalten. Wichtig ist, dass die Markterkundung sich von einem Vergabeverfahren unterscheidet, da sie lediglich der Vorbereitung dient und keine bindenden Entscheidungen zur Auftragsvergabe getroffen werden. Zu den wesentlichen Zielen der Markterkundung gehört es, den Beschaffungsbedarf genauer zu erfassen, die Auftragswertschätzung vorzunehmen und den Wettbewerbsgrundsatz zu wahren. Die Markterkundung bietet den Vergabestellen die Möglichkeit, den Beschaffungsbedarf präzise zu ermitteln und realistische Preisanfragen zu stellen. Dies führt zu einer genaueren Auftragswertschätzung und reduziert das Risiko von Fehlkalkulationen. Weitere Informationen unter: https://ax-projects.de/markterkundung-mwb-klaerschlammverwertung
Identifiant interne: AP 001-26
2.1.1.
Objet
Nature principale du marché: Services
Nomenclature principale (cpv): 90000000 Services d'évacuation des eaux usées et d'élimination des déchets, services d'hygiénisation et services relatifs à l'environnement
Nomenclature complémentaire (cpv): 90400000 Services des eaux usées, 90513800 Services de traitement des boues, 90513700 Services de transport des boues, 90513900 Services d'évacuation des boues, 90513400 Services d'évacuation de cendres
2.1.2.
Lieu d’exécution
Adresse postale: Lahnstr. 218
Ville: Gießen
Code postal: 35398
Subdivision pays (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Pays: Allemagne
2.1.4.
Informations générales
Base juridique:
Directive 2014/24/UE
vgv -
3.1.
Identifiant technique de la partie: PAR-0000
Titre: MARKTERKUNDUNG - Klärschlammverwertung ab 2027 bis mindestens 2035 mit gesetzlich geforderter Phosphor-Rückgewinnung ab 2029
Description: MARKTERKUNDUNG - Klärschlammverwertung ab 2027 bis mindestens 2035 mit gesetzlich geforderter Phosphor-Rückgewinnung ab 2029 Los 1 thermische Verwertung Mitverbrennung bis 31.12.28 Los 2 thermische Verwertung Monoverbrennung und P-Recycling ab
1. 1.29 Beschreibung der zu beschaffenden Leistungen: Der EIGENBETRIEB MWB - MITTELHESSISCHE WASSERBETRIEBE will ein zukunftsfähiges Entsorgungskonzept für die Entsorgung seiner Klärschlämme ab 2027 entwickeln. Die Klärschlämme sollen zur thermischen Verwertung ab 2027 zur Verfügung gestellt werden. Mit einer angestrebten Vertragsdauer bis mindestens 2035 ist ab 2029 auch die Durchführung der P-Rückgewinnung aus den erzeugten Klärschlammaschen zu berücksichtigen. Diese Markterkundung dient dazu, die Möglichkeiten einer rechtskonformen Klärschlammentsorgung ab 2027 bis mindestens 2035 einschließlich zu eruieren. Die Entsorgung soll dabei vollumfänglich an einen Dienstleister übergeben werden. Insbesondere sollen die interessierten Unternehmen hier ihre Verfahren zur thermischen Vorbehandlung des Klärschlamms und die P-Rückgewinnung nach den gesetzlichen Bestimmungen darlegen. Im Einzelnen sind folgende Leistungen durch den Dienstleister zu erbringen:
1. Abholung und Eigenverladung der Klärschlämme auf der Kläranlage des EIGENBETRIEBS MWB - MITTELHESSISCHE WASSERBETRIEBE;
2. Transport der Klärschlämme zur Verwertungsstelle (ggf. Bereitstellung eines Zwischenlagers/ einer Umladestelle durch den Dienstleister);
3. Je nach geltender Rechtslage stoffliche Verwertung/ thermische Behandlung der Klärschlämme incl. der dafür erforderlichen Analysen;
4. P-Rückgewinnung aus der erzeugten Klärschlammasche oder rechtskonforme Direktnutzung der Asche oder des kohlenstoffhaltigen Rückstands;
5. Erzeugung eines marktgängigen Produkts aus der Klärschlammasche und dessen Vertrieb;
6. Verwertung/ Beseitigung der ggf. entstandenen Nebenprodukte und Rückstände. Durch Überlassung der entwässerten Klärschlämme an den Dienstleister gehen alle Pflichten der weiteren Behandlung, Verwertung und Entsorgung an den Betreiber der Verbrennungsanlage über. Eine verfahrenstechnische Festlegung zur Art der P-Rückgewinnung oder des erzeugten Produktes erfolgt nicht. Die Wahl des Verfahrens liegt in den Händen des Dienstleisters. Eine ordnungsgemäße Verwertung des Klärschlammes mit Durchführung der nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen P- Rückgewinnung ist zu garantieren und nachzuweisen. Beschreibung des Verfahrens: Die Markterkundung wird ergebnisoffen durchgeführt und ist für beide Seiten unverbindlich. Die Teilnahme an der Markterkundung begründet keine Ansprüche auf die Durchführung in einem ggf. später durchzuführenden wettbewerblichen Vergabeverfahren. An der Maßnahme interessierte Unternehmen geben ihr Interesse bis
2. 2.26 12 Uhr per E-Mail an t.ax@ax-projects.de mit dem Betreff "Markterkundung EIGENBETRIEB MWB - MITTELHESSISCHE WASSERBETRIEBE Klärschlammverwertung 2027-2035" bekannt. Danach werden ausgewählten interessierten Unternehmen am
9. 2.26 per E-Mail weitergehende Hinweise, ein Rückmeldebogen und eine Vertraulichkeitsvereinbarung übermittelt. Es besteht kein Anspruch der Teilnehmer auf Übermittlung weitergehender Hinweise, eines Rückmeldebogens und einer Vertraulichkeitsvereinbarung. Der Rückmeldebogen und die Vertraulichkeitsvereinbarung sind von den ausgewählten interessierten Unternehmen, denen weitergehende Hinweise, ein Rückmeldebogen und eine Vertraulichkeitsvereinbarung übermittelt worden sind, bis spätestens 23.2.26 12 Uhr per E-Mail an t.ax@ax-projects.de mit dem Betreff "Markterkundung EIGENBETRIEB MWB - MITTELHESSISCHE WASSERBETRIEBE Klärschlammverwertung 2027-2035" einzureichen. Hierin ist dann so ausführlich wie möglich und konkret zu beschreiben, welche wie organisierte Leistungserbringung durch das interessierte Unternehmen für die gegenständlichen Leistungen Los 1 und Los 2 vorgesehen werden könnte und für die gegenständlichen Leistungen Los 1 und Los 2 angeboten werden würde/ könnte, wenn und soweit sich das interessiert Unternehmen an einer sich ggf an diese Markterkundung anschließenden anforderungsgerechten Vergabe des EIGENBETRIEBS MWB - MITTELHESSISCHE WASSERBETRIEBE beteiligen würde/ könnte. Den interessierten Unternehmen wird dann im Rahmen eines zu vereinbarenden Gesprächstermins Gelegenheit gegeben, ihre Vorstellungen zur Erbringung der Dienstleistung die gegenständlichen Leistungen Los 1 und Los 2 betreffend darzulegen. Die Gespräche finden voraussichtlich in der Woche
9. 3.26 bis 13.3.26 statt. Es besteht kein Anspruch der Teilnehmer auf Einladung. Nach den Gesprächen erfolgt eine endgültige Auswertung der Rückmeldebögen. Mit der endgültigen Auswertung ist die Markterkundung formal beendet.
3.1.1.
Objet
Nature principale du marché: Services
Nomenclature principale (cpv): 90000000 Services d'évacuation des eaux usées et d'élimination des déchets, services d'hygiénisation et services relatifs à l'environnement
Nomenclature complémentaire (cpv): 90400000 Services des eaux usées
Nomenclature complémentaire (cpv): 90513800 Services de traitement des boues
Nomenclature complémentaire (cpv): 90513700 Services de transport des boues
Nomenclature complémentaire (cpv): 90513900 Services d'évacuation des boues
Nomenclature complémentaire (cpv): 90513400 Services d'évacuation de cendres
3.1.2.
Lieu d’exécution
Adresse postale: Lahnstr. 218
Ville: Gießen
Code postal: 35398
Subdivision pays (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Pays: Allemagne
3.1.5.
Informations générales
Participation réservée:
La participation n’est pas réservée.
Le marché relève de l’accord sur les marchés publics (AMP): oui
Le marché en question convient aussi aux petites et moyennes entreprises (PME): non
3.1.6.
Documents de marché
Langues dans lesquelles les documents de marché sont officiellement disponibles: allemand
3.1.7.
Conditions du marché public
Le contrat doit être exécuté dans le cadre de programmes d’emplois protégés: Non
3.1.8.
Techniques
Accord-cadre:
Pas d’accord-cadre
Informations sur le système d’acquisition dynamique:
Pas de système d’acquisition dynamique
3.1.9.
Informations complémentaires, médiation et recours
Organisation chargée des procédures de recours: Vergabekammern des Landes Hessen
Organisation qui fournit des informations complémentaires sur la procédure de passation de marché: Ax Projects GmbH
8.1.
ORG-7001
Nom officiel: MWB - Mittelhessische Wasserbetriebe -Klärwerk-
Numéro d’enregistrement: +49 641 306-2752
Adresse postale: Lahnstr. 218
Ville: Gießen
Code postal: 35398
Subdivision pays (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Pays: Allemagne
Téléphone: +49 641 306-2752
Télécopieur: +49 641 306-2651
Rôles de cette organisation:
Acheteur
8.1.
ORG-7003
Nom officiel: Ax Projects GmbH
Numéro d’enregistrement: 004962238662262
Adresse postale: L7, 7a
Ville: Mannheim
Code postal: 68161
Subdivision pays (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Pays: Allemagne
Téléphone: 004962238662262
Télécopieur: 004962238688614
Rôles de cette organisation:
Organisation qui fournit des informations complémentaires sur la procédure de passation de marché
8.1.
ORG-7004
Nom officiel: Vergabekammern des Landes Hessen
Numéro d’enregistrement: +49 6151 126603
Adresse postale: Luisenplatz 2
Ville: Darmstadt
Code postal: 64283
Subdivision pays (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Pays: Allemagne
Téléphone: +49 6151 126603
Télécopieur: +49 6151 12648534
Rôles de cette organisation:
Organisation chargée des procédures de recours
8.1.
ORG-7005
Nom officiel: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Numéro d’enregistrement: 0204:994-DOEVD-83
Ville: Bonn
Code postal: 53119
Subdivision pays (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Pays: Allemagne
Téléphone: +49228996100
Rôles de cette organisation:
TED eSender
Identifiant/version de l’avis: aaea14ab-a563-4158-8675-66577b9071e7 - 01
Type de formulaire: Planification
Type d’avis: Avis de préinformation ou avis périodique indicatif utilisé uniquement à titre d’information
Sous-type d’avis: 4
Date d’envoi de l’avis: 20/01/2026 19:40:12 (UTC+01:00) Heure de l'Europe centrale, heure d'été de l'Europe occidentale
Langues dans lesquelles l’avis en question est officiellement disponible: allemand
Numéro de publication de l’avis: 48227-2026
Numéro de publication au JO S: 15/2026
Date de publication: 22/01/2026
Date prévue de publication d’un avis de marché dans le cadre de la procédure en question: 01/05/2026