23/2025
1. Acheteur
1.1.
Acheteur
Nom officiel: MV Mannheimer Verkehr GmbH
2. Procédure
2.1.
Procédure
Titre: Planung Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village
Description: Auftragsänderung bei dem Vergabeverfahren: Die Stadt Mannheim plant die Schaffung neuer Wohn- und Arbeitsräume im Mannheimer Nordosten. Dies soll auf mehreren ehemaligen Liegenschaften der US-amerikanischen Streitkräfte erfolgen (Konversionsflächen).So wird z. B. auf rund 150 ha der früheren US-Wohnsiedlungen Benjamin Franklin, Sullivan und Funari ein neues Stadtquartier für Wohnen, Arbeiten und Leben entstehen. Mit der Entwicklung des neuen Stadtquartiers wird sich die Nachfrage nach einem attraktiven und leistungsfähigen ÖPNV-Angebot im Mannheimer Nordosten zukünftig wesentlich erhöhen und es werden sichneue Fahrgastpotentiale entwickeln. Um diese erhöhte Nachfrage, die sich zusätzlich auch aus der Entwicklung weiterer Konversionsflächen ergibt, zu bewältigen und um den durch die städtebaulichen Umgestaltungen hervorgehenden geänderten Bedarfen gerecht zu werden sind verschiedene Maßnahmen im Mannheimer Stadtbahnnetz geplant. Einer dieser Maßnahmen ist der Bau einer Stadtbahnstrecke ins Benjamin-Franklin-Village-Areal. Dafür sind folgende Planungsleistungen erforderlich: Teil 3 Objektplanung: Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, § 47 Leistungsphasen 1 bis 4 (optional 5 bis 7) und Vermessungsleistungen (optional) nach: Anlage 1 – 1. 4 Ingenieurvermessung: Planungsbegleitende Vermessung nach Punkt 1. 4.4 Grundleistungen auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 17.7.2013 (BFBI. I S. 2276; „HOAI 2013“)sowie sonstige Leistungen.
Identifiant de la procédure: 48701907-34c2-41c0-ae33-7f080854c493
Identifiant interne: 097-17-E10
2.1.1.
Objet
Nature du marché: Services
Nomenclature principale (cpv): 71300000 Services d'ingénierie
2.1.2.
Lieu d’exécution
Subdivision pays (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Pays: Allemagne
2.1.4.
Informations générales
Informations complémentaires: Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132 Absatz 5 GWB nach.
Base juridique:
Directive 2014/25/UE
sektvo - § 132 Absatz 2 GWB
5. Lot
5.1.
Lot: LOT-0000
Titre: Planung Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village
Description: Auftragsänderunge für die Leistung: Die Stadt Mannheim plant die Schaffung neuer Wohn- und Arbeitsräume im Mannheimer Nordosten. Dies sollauf mehreren ehemaligen Liegenschaften der US-amerikanischen Streitkräfte erfolgen (Konversionsflächen).So wird z. B. auf rund 150 ha der früheren US-Wohnsiedlungen Benjamin Franklin, Sullivan und Funari einneues Stadtquartier für Wohnen, Arbeiten und Leben entstehen. Mit der Entwicklung des neuen Stadtquartierswird sich die Nachfrage nach einem attraktiven und leistungsfähigen ÖPNV-Angebot im Mannheimer Nordostenzukünftig wesentlich erhöhen und es werden sich neue Fahrgastpotentiale entwickeln. Um diese erhöhteNachfrage, die sich zusätzlich auch aus der Entwicklung weiterer Konversionsflächen ergibt, zu bewältigenund um den durch die städtebaulichen Umgestaltungen hervorgehenden geänderten Bedarfen gerecht zuwerden sind verschiedene Maßnahmen im Mannheimer Stadtbahnnetz geplant. Einer dieser Maßnahmen istder Bau einer Stadtbahnstrecke ins Benjamin-Franklin-Village-Areal. Dafür sind folgende Planungsleistungenerforderlich: Teil 3 Objektplanung: Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, § 47 Leistungsphasen 1 bis 4 (optinal 5 bis7) und Vermessungsleistungen (optional) nach: Anlage 1 – 1. 4 Ingenieurvermessung: PlanungsbegleitendeVermessung nach Punkt 1. 4.4 Grundleistungen auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieurevom 17. Juli 2013 (BFBI. I S. 2276; „HOAI 2013“) sowie sonstige Leistungen.
Identifiant interne: 092-17-E10
5.1.1.
Objet
Nature du marché: Services
5.1.2.
Lieu d’exécution
Subdivision pays (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Pays: Allemagne
5.1.6.
Informations générales
Informations complémentaires: Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132 Absatz 5 GWB nach.
5.1.7.
Marché public stratégique
Objectif du marché public stratégique: Pas de passation de marché stratégique
5.1.12.
Conditions du marché public
Informations relatives aux délais de recours: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.16.
Informations complémentaires, médiation et réexamen
Organisation chargée des procédures de recours: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation qui fournit des informations complémentaires sur la procédure de passation de marché: MV Mannheimer Verkehr GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Résultats
6.1.
Résultat – Identifiants des lots: LOT-0000
6.1.2.
Informations sur les lauréats
Lauréat:
Nom officiel: OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG
Offre:
Identifiant de l’offre: Nachträge
Identifiant du lot ou groupe de lots: LOT-0000
Valeur de l'offre: 265 250,24 EUR
Informations relatives au marché:
Identifiant du marché: Nachträge
Date de conclusion du marché: 16/10/2024
7. Modification
7.1.
Modification
Identifiant de l'avis d'attribution de contrat précédent: 24059-2018
Identifiant du contrat modifié: CON-0000
Raison de la modification: Modifications nécessaires en raison de circonstances imprévisibles pour un acheteur diligent.
Description: 1. Anpassung der anrechenbaren Kosten. Der Gesamtcharakter des Auftrags – Planungsleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen – wurde dadurch nicht verändert. 2. Zusätzliche Liefer-, Bau oder Dienstleistungen sind erforderlich geworden, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und nicht vorhersehbar waren. Hierbei handelt es sich um Forderung der Stadt Mannheim für einen zusätzlichen Fluchtschachtes, Änderung der Planung Kanal-Seiteneinstiege, Detaillierung Fachplanungen. Welche den Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändern.
7.1.1.
Modification
Description des modifications: Der Auftraggeber darf wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens durchführen, wenn 1. In den ursprünglichen Vergabeunterlagen klare, genaue und eindeutig formulierte Überprüfungsklauseln oder Optionen vorgesehen sind, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Die HOAI 2013 ist Vertragsbestandteil. Gegenstand der Beauftragung ist die Objektplanung Verkehrsanlagen im Sinne der HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 4 für die Gleisanlage, die Haltestellen und die angrenzenden Straßen und Wege. Gemäß der HOAI werden die Honorare über die anrechenbaren Kosten ermittelt und sind anzupassen. Der Gesamtcharakter des Auftrags – Planungsleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen – wurde dadurch nicht verändert. 2. Zusätzliche Liefer-, Bau oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers a. Aus wirtschaftlichen oder technische Gründen nicht erfolgen kann und Voraussetzungen sind erfüllt. Die zusätzlichen Leistungen waren in den Vergabeunterlagen nicht vorgesehen, ein Wechsel des Auftragnehmers konnte sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus technischen Gründen nicht erfolgen. b. Mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre Voraussetzungen sind erfüllt, da ein Wechsel des Auftragnehmers eine erhebliche Unterbrechung der Planungsleistung und somit auch Bauzeitunterbrechung und damit deutliche Mehrkosten verursacht hätte. 3. Änderungen aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderungen der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert … Voraussetzungen sind erfüllt, da sowohl die Ursachen für die Änderungen nicht vorhersehbar waren als auch durch die Änderungen der Gesamtcharakter des Auftrags – Forderung von Dritten eines zusätzlichen Fluchtschachtes, Änderung Planung Kanal-Seiteneinstiege, Detaillierung Fachplanungen für Dritte – nicht verändert wurde. • zusätzlichen Leistungen waren in den Vergabeunterlagen nicht in diesem Umfang vorgesehen (hier erhöhte Anzahl an Abstimmungen mit Dritten, Zusammendarstellung der Planung MWSP und rnv zur Vermeidung von Mehrkosten bei der Bauausführung, zusätzliche Ausschreibung von Rodungsarbeiten zur Sicherung des Bauablaufes und somit auch zur Verhinderung von Bauzeitunterbrechung, Erstellung von Nachtragsleistungsverzeichnisse. Diese waren bedingt durch örtliche Gegebenheiten, Änderungen in der Bauausführung oder Anforderungen Dritter. • Forderung von Dritten eines zusätzlichen Fluchtschachtes, zusätzlichen Leistung, welche bei Wechsel des Auftragnehmers eine erhebliche Unterbrechung der Planungsleistung und somit auch Bauzeitunterbrechung und damit deutliche Mehrkosten verursacht hätte.
8. Organisations
8.1.
ORG-0000
Nom officiel: MV Mannheimer Verkehr GmbH
Numéro d’enregistrement: DE811244559
Ville: Mannheim
Code postal: 68165
Subdivision pays (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Pays: Allemagne
Point de contact: Vergabestelle der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Téléphone: +49 621 465-0
Télécopieur: +49 621 465-3111
Rôles de cette organisation:
Acheteur
Organisation qui fournit des informations complémentaires sur la procédure de passation de marché
8.1.
ORG-0001
Nom officiel: OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG
Numéro d’enregistrement: DE330928290
Ville: Karlsruhe
Code postal: 76227
Subdivision pays (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Pays: Allemagne
Téléphone: +49 895799-0
Rôles de cette organisation:
Soumissionnaire
Lauréat de ces lots: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Nom officiel: Vergabekammer Baden-Württemberg
Numéro d’enregistrement: 08-A9866-40
Ville: Karlsruhe
Code postal: 76247
Subdivision pays (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Pays: Allemagne
Téléphone: +497219268730
Télécopieur: +497219263985
Rôles de cette organisation:
Organisation chargée des procédures de recours
8.1.
ORG-0003
Nom officiel: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Numéro d’enregistrement: 0204:994-DOEVD-83
Ville: Bonn
Code postal: 53119
Subdivision pays (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Pays: Allemagne
Téléphone: +49228996100
Rôles de cette organisation:
TED eSender
11. Informations relatives à l’avis
11.1.
Informations relatives à l’avis
Identifiant/version de l’avis: a620f82e-3faf-4714-9b33-c6818c2a4d10 - 01
Type de formulaire: Modification du marché
Type d’avis: Avis de modification de marché
Sous-type d’avis: 39
Date d’envoi de l’avis: 31/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Langues dans lesquelles l’avis en question est officiellement disponible: allemand
11.2.
Informations relatives à la publication
Numéro de publication de l’avis: 71332-2025
Numéro de publication au JO S: 23/2025
Date de publication: 03/02/2025
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