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Date de publication : 18/03/2025
Date de péremption : 23/04/2026
Type de procédure : Procédure ouverte
Type de document : Avis de marché ou de concession – régime ordinaire
Allemagne
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Allemagne - Services de médecine du travail - Landkreis Göttingen - Betriebsärztliche Betreuung der Kreisverwaltung

2025/S 2025-175153  (Voir l'avis original TED)
 
 
V  E  R  S  I  O  N      F  R  A  N  C  A  I  S  E
54/2025
175153-2025 - Mise en concurrence
Allemagne – Services de médecine du travail – Landkreis Göttingen - Betriebsärztliche Betreuung der Kreisverwaltung
OJ S 54/2025 18/03/2025
Avis de marché ou de concession – régime ordinaire
Services

   1.  Acheteur
1.1.
Acheteur
Nom officiel: Landkreis Göttingen
Adresse électronique: vergabe@landkreisgoettingen.de
Forme juridique de l’acheteur: Autorité locale
Activité du pouvoir adjudicateur: Services d’administration générale

   2.  Procédure
2.1.
Procédure
Titre: Landkreis Göttingen - Betriebsärztliche Betreuung der Kreisverwaltung
Description: Gegenstand der Leistung ist die Wahrnehmung der betriebsärztlichen Betreuung der Beschäftigten des Landkreises Göttingen und die Beratung auf der Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes und der DGUV Vorschrift 2 in den jeweils geltenden Fassungen.
Identifiant de la procédure: 29dade9c-643d-48ae-881e-07d6ef9abf6a
Identifiant interne: 2503008
Type de procédure: Ouverte
La procédure est accélérée: non
2.1.1.
Objet
Nature du marché: Services
Nomenclature principale (cpv): 85147000 Services de médecine du travail
2.1.2.
Lieu d’exécution
Adresse postale: Reinhäuser Landstraße 4
Ville: Göttingen
Code postal: 37083
Subdivision pays (NUTS): Göttingen (DE91C)
Pays: Allemagne
Informations complémentaires: Die Untersuchungen erfolgen nach medizinischen und örtlichen Erfordernissen grds. in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung in Göttingen oder Osterode am Harz sowie in Ausnahmefällen in der ärztlichen Praxis. Die räumliche Nähe der Praxisräume wird zwingend vorausgesetzt (Kreisgebiet oder unmittelbar angrenzend). Bei Nichterfüllung liegt ein Ausschlussgrund vor. Andere Leistungen (wie Beratungen, Begehungen, Schulungen) erfolgen grundsätzlich in den Einrichtungen des AG. Es ist mindestens ein Präsenztag für die Leistungen nach laufender Nr. III pro Woche innerhalb der Kreisverwaltung vorgesehen. Ein darüber hinaus kurzfristiger Einsatz vor Ort aufgrund besonderer Situationen sowie die Erreichbarkeit (telefonisch oder per E-Mail) ist vom AN in den üblichen Geschäftszeiten sicherzustellen.
2.1.2.
Lieu d’exécution
Adresse postale: Herzberger Straße 5
Ville: Osterode am Harz
Code postal: 37520
Subdivision pays (NUTS): Göttingen (DE91C)
Pays: Allemagne
2.1.4.
Informations générales
Informations complémentaires: Bekanntmachungs-ID: CXTWYYDYT5LEKB4U Mehrere Hauptangebote müssen als solche gekennzeichnet und als "weiteres Hauptangebot" separat auf der Vergabeplattform hochgeladen werden. Diesen sind alle in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen/ Nachweise beizufügen. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen beim Auftraggeber elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden. Elektronische Dateien in den Formaten *.off und *.ink können nicht geöffnet werden. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit der Angebotsabgabe gefordert waren, werden nachgefordert. Ausgeschlossen hiervon sind leistungsbezogene Unterlagen nach § 41 Abs. 3 UVgO bzw. § 56 Nr. 3 VgV. Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert. Bitte senden Sie elektronische Rechnungen im pdf-Format an folgende Mailadresse: rechnung_10@landkreisgoettingen.de Bei widersprüchlichen Preis-/Angaben im Leistungsverzeichnis/-beschreibung und/oder der GAEB-Datei bzw. den Preisangaben im VMS, haben die Erklärungen des Bieters im Leistungsverzeichnis/-beschreibung Vorrang. Das im VHB 631 Nr. 6 bezeichnete "Formblatt Zuschlagskriterien" wird vom Landkreis Göttingen nicht genutzt. Die Zuschlagskriterien sind dem Leistungsverzeichnis/der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Base juridique:
Directive 2014/24/UE
vgv -
2.1.6.
Motifs d’exclusion
Motifs d’exclusion purement nationaux: Es gelten hinsichtlich der Ausschlussgründe die §§ 123 und 124 des GWB.
Situation analogue à la faillite prévue dans la législation nationale: (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn...
   2.  das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Corruption: (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
   6.  § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
   7.  § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
   8.  §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
   9.  Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Participation à une organisation criminelle: (§ 123 Abs 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
   1.  § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Accords avec d’autres opérateurs économiques en vue de fausser la concurrence: (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn...
   4.  der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Manquement aux obligations dans le domaine du droit environnemental: (§ 124 Abs.1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn...
   1.  das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Blanchiment de capitaux ou financement du terrorisme: (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
   2.  § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
   3.  § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
Fraude: (123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
   4.  § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
   5.  § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Travail des enfants et autres formes de traite des êtres humains: (§ 123 Abs. 10 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Insolvabilité: (124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn...
   2.  das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Manquement aux obligations dans le domaine du droit du travail: (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn...
   1.  das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Biens administrés par un liquidateur: (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn...
   1.  das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Coupable de fausses déclarations, non-communication, n’a pas été en mesure de fournir les documents requis et a obtenu des informations confidentielles de la présente procédure: (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn...
   9.  der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Conflit d’intérêt créé par sa participation à la procédure de passation de marché: (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn...
   5.  ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Association directe ou indirecte à la préparation de cette procédure de passation de marché: (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn...
   6.  eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Coupable d’une faute professionnelle grave: (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn...
   3.  das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Résiliation, dommages et intérêts ou autres sanctions comparables: (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn...
   7.  das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Manquement aux obligations dans le domaine du droit social: (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn...
   1.  das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Paiement des cotisations de sécurité sociale: (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
   1.  das Unternehmen seinen Verpflichtungen zu Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
   2.  die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
État de cessation d’activités: ( §124 Abs.1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn...
   2.  ... das Unternehmen... seine Tätigkeit eingestellt hat.
Paiement d’impôts et taxes: (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
   1.  das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
   2.  die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Infractions terroristes ou infractions liées aux activités terroristes: (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
   1.  § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

   5.  Lot
5.1.
Lot: LOT-0001
Titre: Landkreis Göttingen - Betriebsärztliche Betreuung der Kreisverwaltung
Description: Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung von arbeitsmedizinischer Beratung und Betreuung nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG), den einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen sowie den Unfallverhütungsvorschriften (zzt. DGUV Vorschrift 2). Der betriebsärztliche Dienst nimmt die in § 3 ASiG genannten Aufgaben wahr. Er unterstützt den Landkreis und seine Führungskräfte in allen Fragen des Gesundheitsschutzes. Er wird insbesondere beraten, arbeitsmedizinische Untersuchungen durchführen, die betrieblichen Verhältnisse überprüfen und beobachten, die Beschäftigten belehren.
Identifiant interne: 2503008
5.1.1.
Objet
Nature du marché: Services
Nomenclature principale (cpv): 85147000 Services de médecine du travail
5.1.2.
Lieu d’exécution
Adresse postale: Reinhäuser Landstraße 4
Ville: Göttingen
Code postal: 37083
Subdivision pays (NUTS): Göttingen (DE91C)
Pays: Allemagne
Informations complémentaires: Die Untersuchungen erfolgen nach medizinischen und örtlichen Erfordernissen grds. in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung in Göttingen oder Osterode am Harz sowie in Ausnahmefällen in der ärztlichen Praxis. Die räumliche Nähe der Praxisräume wird zwingend vorausgesetzt (Kreisgebiet oder unmittelbar angrenzend). Bei Nichterfüllung liegt ein Ausschlussgrund vor. Andere Leistungen (wie Beratungen, Begehungen, Schulungen) erfolgen grundsätzlich in den Einrichtungen des AG. Es ist mindestens ein Präsenztag für die Leistungen nach laufender Nr. III pro Woche innerhalb der Kreisverwaltung vorgesehen. Ein darüber hinaus kurzfristiger Einsatz vor Ort aufgrund besonderer Situationen sowie die Erreichbarkeit (telefonisch oder per E-Mail) ist vom AN in den üblichen Geschäftszeiten sicherzustellen.
5.1.2.
Lieu d’exécution
Adresse postale: Herzberger Straße 5
Ville: Osterode am Harz
Code postal: 37520
Subdivision pays (NUTS): Göttingen (DE91C)
Pays: Allemagne
5.1.3.
Durée estimée
Date de début: 01/07/2025
Date de fin de durée: 30/06/2029
5.1.4.
Renouvellement
Nombre maximal de renouvellements: 0
5.1.6.
Informations générales
Il s’agit d’un marché récurrent
Description: 2029
Les noms et les qualifications professionnelles du personnel chargé de l’exécution du marché doivent être mentionnés: Pas encore connues
Projet de passation de marché non financé par des fonds de l’UE
Le marché relève de l’accord sur les marchés publics (AMP): oui
Le marché en question convient aussi aux petites et moyennes entreprises (PME): non
5.1.7.
Marché public stratégique
Objectif du marché public stratégique: Pas de passation de marché stratégique
5.1.9.
Critères de sélection
Critère:
Type: Capacité économique et financière
Nom: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Description: Einzureichende Unterlagen: Leistungsverzeichnis; Vordrucke I, II, III, IV; - Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Eignung - VHB-Vordruck 124 LD (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zum Nachweis der Eignung reichen Sie bitte den anliegenden VHB-Vordruck 124LD mit ihrem Angebot ein. Die Eignungsprüfung erfolgt hinsichtlich der Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit des Bieters, um sicher zu stellen, dass eine ordnungsgemäße und störungsfreie Auftragsdurchführung zu erwarten ist. Zur Prüfung der Eignung ihres Unternehmens ist es notwendig, dass Sie Angaben über ihren Unternehmensumsatz der letzten drei Jahre machen. Weiterhin sind Erklärungen über - die Eintragung in das Berufsregister, - das Vorliegen von Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren, - die Verfügbarkeit des für die Ausführung erforderlichen Personals sowie Bereitschaft zur Benennung des Mitteilung der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren und Nennung des Leistungspersonals, - ein ggf. bestehendes Insolvenzverfahren/Liquidation, - eine ggf. schwere Verfehlungen nach § 123 oder 124 GWB, - eine Eintragungen in das Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister in den letzten zwei Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, - die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen, - die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft abzugeben. - Zusätzliche Dokumente (auf Anforderung in Kopie) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Versicherungspolice der Haftpflichtversicherung und Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt

Critère:
Type: Aptitude à exercer l’activité professionnelle
Nom: Eignung zur Berufsausübung
Description: Nachweise zur berufl. Qualifikation (Eignung des Bieters) Ausschlusskriterium

Critère:
Type: Capacité technique et professionnelle
Nom: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Description: Leistungskonzept: Das Konzept soll inhaltlich erläutern, wie der Bieter die geforderten Leistungen des AN gestalten und strukturieren wird. Es soll zudem deutlich gemacht werden, welche Anzahl an Betriebsärzten und ggf. Hilfspersonal für den ständigen Einsatz vorgesehen sind sowie wie die Erreichbarkeit gewährleitet wird und wo sich die Praxisräume befinden (=Ausschlusskriterium). Den Beschäftigten kann es nicht zugemutet werden für bestimmte betriebsärztliche Untersuchungen einen Anfahrtsweg über eine unangemessene Entfernung (außerhalb Landkreis und angrenzenden Landkreis hinaus) zu haben; unabhängig von Wahl des Verkehrsmittels. Weiterhin soll im Konzept die Qualifikation des einzusetzenden Personals dargestellt werden. (=Wertungs-/Ausschlusskriterien) Die vorgeschriebenen Formerfordernisse insbesondere, dass das Konzept den Umfang von 15 Seiten nicht übersteigen soll sowie das zusätzliche Anhänge bei der Wertung nicht beachtet werden, sind einzuhalten. Berufliche Qualifikationsnachweise für die einzusetzenden Betriebsärzte (=Ausschlusskriterium):
   1. ) Nachweise der beruflichen Qualifikation nach § 4 ASIG
   2. ) Nachweise über die Qualifizierung und arbeitsmedizinische Fortbildung bzw. Zertifikate über absolvierte Fortbildungslehrgänge
   3. ) Erklärung über mehrjährige Berufserfahrung als Betriebsarzt (Vordruck III) Versicherungspolice der Haftpflichtversicherung Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
5.1.11.
Documents de marché
Langues dans lesquelles les documents de marché sont officiellement disponibles: allemand
Date limite de demande d’informations complémentaires: 16/04/2025 23:59:59 (UTC+2)
5.1.12.
Conditions du marché public
Conditions de présentation:
Présentation par voie électronique: Requise
Langues dans lesquelles les offres ou demandes de participation peuvent être présentées: allemand
Catalogue électronique: Non autorisée
Variantes: Non autorisée
Les soumissionnaires peuvent présenter plusieurs offres: Autorisée
Date limite de réception des offres: 23/04/2025 09:00:00 (UTC+2)
Date limite de validité de l’offre: 58 Jours
Informations qui peuvent être complétées après la date limite de présentation des offres:
À la discrétion de l’acheteur, tous les documents manquants relatifs au soumissionnaire peuvent être transmis ultérieurement.
Informations complémentaires: -keine
Informations relatives à l’ouverture publique:
Date d'ouverture: 23/04/2025 09:01:00 (UTC+2)
Conditions du marché:
Le marché doit être exécuté dans le cadre de programmes d’emplois protégés: Non
Conditions relatives à l’exécution du contrat: - Zusätzliche Dokumente (auf Anforderung in Kopie) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Versicherungspolice der Haftpflichtversicherung und Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
Facturation en ligne: Autorisée
La commande en ligne sera utilisée: oui
Le paiement en ligne sera utilisé: oui
5.1.15.
Techniques
Accord-cadre: Pas d’accord-cadre
Informations sur le système d’acquisition dynamique: Pas de système d’acquisition dynamique
Enchère électronique: oui
5.1.16.
Informations complémentaires, médiation et réexamen
Organisation chargée des procédures de recours: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informations relatives aux délais de recours: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Organisation qui fournit des informations complémentaires sur la procédure de passation de marché: Landkreis Göttingen
Organisation qui fournit des précisions concernant l’introduction des recours: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation qui reçoit les demandes de participation: Landkreis Göttingen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

   8.  Organisations
8.1.
ORG-0001
Nom officiel: Landkreis Göttingen
Numéro d’enregistrement: DE 308 703 297
Adresse postale: Reinhäuser Landstraße 4
Ville: Göttingen
Code postal: 37083
Subdivision pays (NUTS): Göttingen (DE91C)
Pays: Allemagne
Point de contact: Zentrale Vergabestelle
Adresse électronique: vergabe@landkreisgoettingen.de
Téléphone: +49 5515252312
Télécopieur: +49 5515252537
Rôles de cette organisation:
Acheteur
Organisation qui fournit des informations complémentaires sur la procédure de passation de marché
Organisation qui reçoit les demandes de participation
8.1.
ORG-0002
Nom officiel: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Numéro d’enregistrement: t:04131153308
Adresse postale: Auf der Hude 2
Ville: Lüneburg
Code postal: 21339
Subdivision pays (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Pays: Allemagne
Point de contact: Vergabekammer Lüneburg - Rechtsbehelfsstelle
Adresse électronique: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Téléphone: +49 4131153306
Télécopieur: +49 4131152943
Rôles de cette organisation:
Organisation chargée des procédures de recours
Organisation qui fournit des précisions concernant l’introduction des recours
8.1.
ORG-0003
Nom officiel: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Numéro d’enregistrement: 0204:994-DOEVD-83
Ville: Bonn
Code postal: 53119
Subdivision pays (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Pays: Allemagne
Adresse électronique: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Téléphone: +49228996100
Rôles de cette organisation:
TED eSender
Informations relatives à l’avis
Identifiant/version de l’avis: 9aaa5263-6476-42e0-8dec-74f1667747b1 - 01
Type de formulaire: Mise en concurrence
Type d’avis: Avis de marché ou de concession – régime ordinaire
Sous-type d’avis: 16
Date d’envoi de l’avis: 17/03/2025 10:24:16 (UTC+1)
Langues dans lesquelles l’avis en question est officiellement disponible: allemand
Numéro de publication de l’avis: 175153-2025
Numéro de publication au JO S: 54/2025
Date de publication: 18/03/2025

 
 
C L A S S E    C P V
85147000 - Services de médecine du travail