Inscrivez-vous 01 49 36 46 20
appel-offre
appel-offre
 
            
Date de publication : 04/03/2024
Date de péremption :
Type de procédure : Procédure ouverte
Type de document : Avis d’attribution de marché ou de concession – régime ordinaire
Allemagne
appel-offre

Allemagne - Services de transport (à l'exclusion du transport des déchets) - Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen

2024/S 2024-132595  (Voir l'avis original TED)
 
 
V  E  R  S  I  O  N      F  R  A  N  C  A  I  S  E
132595-2024 - Résultats
Allemagne – Services de transport (à l'exclusion du transport des déchets) – Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen
OJ S 45/2024 04/03/2024
Avis d’attribution de marché ou de concession – régime ordinaire
Services

   1.  Acheteur
1.1.
Acheteur
Nom officiel: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Activité de l’entité adjudicatrice: Services de chemin de fer urbain, de tramway, de trolleybus ou d’autobus

   2.  Procédure
2.1.
Procédure
Titre: Losweise Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen
Description: Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Die Erbringung dieser Verkehrsleistungen wird teilweise an Dritte vergeben, Gegenstand dieser Ausschreibung sind Fahrleistungen mit Omnibussen; unterteilt in vier Lose. Die Kraftomnibusse werden vom AG gestellt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Identifiant de la procédure: c6af1b56-99d2-449f-b7c1-b076e74022d4
Identifiant interne: FG1-0723-2023
Type de procédure: Ouverte
La procédure est accélérée: non
2.1.1.
Objet
Nature du marché: Services
Nomenclature principale (cpv): 60000000 Services de transport (à l'exclusion du transport des déchets)
2.1.2.
Lieu d’exécution
Ville: Berlin Brandenburg
Subdivision pays (NUTS): Berlin (DE300)
Pays: Allemagne
2.1.3.
Valeur
Valeur estimée hors TVA: 8 660 000,00 EUR
2.1.4.
Informations générales
Il est mis fin à l’appel à la concurrence
Informations complémentaires: 1. Der AG ist nach Paragraph 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
   2.  Die Uebermittlung von Fragen zu den Vergabeunterlagen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalitaet der Vergabeplattform (Vergabekooperation.berlin) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (Beschreibung) und des Aktenzeichens FG1-0723-2023 zu erfolgen.
   3.  Der AG behaelt sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die bis zum 21.11.2023, die unter Beschaffer bezeichnete Stelle unter Nutzung der Vergabeplattform (Vergabekooperation.berlin) eingegangen sind. Muendliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen zu den Vergabenunterlagen sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen auf der Plattform veroeffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bietern, taeglich die vorgenannte Adresse zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Fragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfuegung gestellten Formulare verwenden, ausfuellen und durch die geforderten Angaben, Erklaerungen und Nachweise ergaenzen. Ein Verweis auf fruehere Bewerbungen, Angebote ist nicht ausreichend.
   4.  Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter, die Bietergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
   5.  Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusaetzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veroeffentlicht wird und der Bekanntmachungstext nicht vollstaendig unrichtig oder veraendert wiedergegeben wird.
   6.  Sofern ein Angebot durch eine Bietergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ausgefuellte Erklaerung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen saemtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft, ein bevollmaechtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschliessen, ergibt. Bietergemeinschaften duerfen nur ein Angebot einreichen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft duerfen zudem nicht als Einzelbieter und als Mitglieder einer weiteren Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen. Die unter den Punkt Ausschreibungsbedingungen benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft fuer jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Bietergemeinschaften haben darueber hinaus eine Erklaerung folgenden Inhalts abzugeben: Saemtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bietergemeinschaft haben - hat zu erklaeren, dass die Bildung keinen Verstoss gegen Paragraph 1 GWB darstellt. Darueber hinaus ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklaeren, inwiefern fuer das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmaessige und kaufmaennische Gruende vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfuegung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
   7.  Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen Leistungsfaehigkeit auf andere Unternehmen (Dritter-Nachunternehmer-konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eigungsleihe), so sind die unternden Punkt Ausschreibungsbedingungen benannten Unterlagen für die Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfaehigkeit Dritter erfolgt. Zusaetzlich hat der Bieter gesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklaerung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsaechlich abgesicherte Verfuegbarkeit ueber die entsprechenden Kapazitaeten der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitaeten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfaehigkeit ist durch dieses ausdruecklich zu bestaetigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise-Angaben-Erklaerungen für die erforderliche berufliche Leistungsfaehigkeit wie Ausbildungs- oder Befaehigungsnachweise oder die einschlaegige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitaeten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdruecklich zu bestaetigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, fuer die diese Kapazitaeten benoetigt werden.
   8.  Der Auftraggeber hat für die Einreichung des Angebotes Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung des Angebotes zu verwenden und ueber die Vergabeplattform herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist fuer die Angebotsabgabe erforderlich.
   9.  Die Angebote muessen bis zum Schlusstermin (s. Angaben zur Einreichung) ueber die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Als Bestandteil des Angebotes ist die Vorlage eines Personalkonzeptes einzureichen. Einzelheiten dazu sind in den Vergabeunterlagen benannt.
Base juridique:
Directive 2014/25/UE
sektvo -
Droit transnational applicable:

   5.  Lot
5.1.
Lot: LOT-0001
Titre: Leistungszeitraum 01.03.2024-31.12.2025
Description: Leistungsumfang (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1, Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat (je Los) folgenden Umfang: Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca.
   1. 600 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden), insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum 2024 (10 Monate) fallen insgesamt ca. 16.000 Betriebsstunden und im Leistungszeitraum 2025 (12 Monate) fallen ca. 19.200 Betriebsstunden an. (3) Die in Ziffer 2 (2) genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar. Der AG wird in 2024 mindestens 14.000 Betriebsstunden (in 2025 und in den weiteren optionalen Zeiträumen mindestens jeweils 17.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr) und nicht mehr als jährlich 20.000 Betriebsstunden (in 2025 und in den weiteren optionalen Zeiträumen jeweils nicht mehr als 23.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr) abrufen. Der AN hat keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr. Er hat aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 14.000 Betriebsstunden für 2024 und einen Anspruch auf Vergütung von mindestens jeweils 23.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr für 2025 und die weiteren optionalen Zeiträume, wenn und soweit die Vertragslaufzeit für das jeweilige Kalenderjahr durch eine Optionsziehung verlängert worden ist (take-or-pay). (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zur Zeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der digitalen Bereitstellung dieser Pläne. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt. (8) Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Linienverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für den Schienenersatzverkehr des AG nutzen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlage.
Identifiant interne: LOT-0001
5.1.1.
Objet
Nature du marché: Services
Nomenclature principale (cpv): 60000000 Services de transport (à l'exclusion du transport des déchets)
5.1.2.
Lieu d’exécution
Ville: Berlin/Brandenburg
Subdivision pays (NUTS): Berlin (DE300)
Pays: Allemagne
5.1.3.
Durée estimée
Date de début: 01/03/2024
Date de fin de durée: 31/12/2025
5.1.4.
Renouvellement
L’acheteur se réserve le droit d’effectuer des achats supplémentaires auprès du contractant, comme décrit ici: Der AG hat die mehrmalige einseitige losweise Option für einen Zeitraum von 12 Monaten eines jeden Kalenderjahres zu verlängern. Längstens bis zum 31.12.2029
5.1.5.
Valeur
Valeur estimée hors TVA: 2 164 800,00 EUR
5.1.7.
Marché public stratégique
Objectif du marché public stratégique: Pas de passation de marché stratégique
5.1.10.
Critères d’attribution
Critère:
Type: Qualité
Nom: Personalkonzept
Pondération (pourcentage, valeur exacte): 20

Critère:
Type: Prix
Nom: Preis
Pondération (pourcentage, valeur exacte): 80
5.1.12.
Conditions du marché public
Informations relatives aux délais de recours: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1.  der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
   2.  Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3.  Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4.  mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer
   2.  § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniques
Accord-cadre: Accord-cadre, avec remise en concurrence
Informations sur le système d’acquisition dynamique: Pas de système d’acquisition dynamique
5.1.16.
Informations complémentaires, médiation et réexamen
Organisation chargée des procédures de recours: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation qui fournit des informations complémentaires sur la procédure de passation de marché: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
5.1.
Lot: LOT-0002
Titre: Leistungszeitraum 01.03.2024-31.12.2025
Description: Leistungsumfang (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1, Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat (je Los) folgenden Umfang: Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca.
   1. 600 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden), insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum 2024 (10 Monate) fallen insgesamt ca. 16.000 Betriebsstunden und im Leistungszeitraum 2025 (12 Monate) fallen ca. 19.200 Betriebsstunden an. (3) Die in Ziffer 2 (2) genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar. Der AG wird in 2024 mindestens 14.000 Betriebsstunden (in 2025 und in den weiteren optionalen Zeiträumen mindestens jeweils 17.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr) und nicht mehr als jährlich 20.000 Betriebsstunden (in 2025 und in den weiteren optionalen Zeiträumen jeweils nicht mehr als 23.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr) abrufen. Der AN hat keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr. Er hat aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 14.000 Betriebsstunden für 2024 und einen Anspruch auf Vergütung von mindestens jeweils 23.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr für 2025 und die weiteren optionalen Zeiträume, wenn und soweit die Vertragslaufzeit für das jeweilige Kalenderjahr durch eine Optionsziehung verlängert worden ist (take-or-pay). (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zur Zeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der digitalen Bereitstellung dieser Pläne. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt. (8) Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Linienverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für den Schienenersatzverkehr des AG nutzen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlage.
Identifiant interne: LOT-0002
5.1.1.
Objet
Nature du marché: Services
Nomenclature principale (cpv): 60000000 Services de transport (à l'exclusion du transport des déchets)
5.1.2.
Lieu d’exécution
Ville: Berlin/Brandenburg
Subdivision pays (NUTS): Berlin (DE300)
Pays: Allemagne
5.1.3.
Durée estimée
Date de début: 01/03/2024
Date de fin de durée: 31/12/2025
5.1.4.
Renouvellement
L’acheteur se réserve le droit d’effectuer des achats supplémentaires auprès du contractant, comme décrit ici: Der AG hat die mehrmalige einseitige losweise Option für einen Zeitraum von 12 Monaten eines jeden Kalenderjahres zu verlängern. Längstens bis zum 31.12.2029
5.1.5.
Valeur
Valeur estimée hors TVA: 2 164 800,00 EUR
5.1.7.
Marché public stratégique
Objectif du marché public stratégique: Pas de passation de marché stratégique
5.1.10.
Critères d’attribution
Critère:
Type: Qualité
Nom: Personalkonzept
Pondération (pourcentage, valeur exacte): 20

Critère:
Type: Prix
Nom: Preis
Pondération (pourcentage, valeur exacte): 80
5.1.12.
Conditions du marché public
Informations relatives aux délais de recours: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1.  der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
   2.  Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3.  Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4.  mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer
   2.  § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniques
Accord-cadre: Accord-cadre, avec remise en concurrence
Informations sur le système d’acquisition dynamique: Pas de système d’acquisition dynamique
5.1.16.
Informations complémentaires, médiation et réexamen
Organisation chargée des procédures de recours: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation qui fournit des informations complémentaires sur la procédure de passation de marché: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
5.1.
Lot: LOT-0003
Titre: Leistungszeitraum 01.03.2024-31.12.2025
Description: Leistungsumfang (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1, Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat (je Los) folgenden Umfang: Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca.
   1. 600 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden), insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum 2024 (10 Monate) fallen insgesamt ca. 16.000 Betriebsstunden und im Leistungszeitraum 2025 (12 Monate) fallen ca. 19.200 Betriebsstunden an. (3) Die in Ziffer 2 (2) genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar. Der AG wird in 2024 mindestens 14.000 Betriebsstunden (in 2025 und in den weiteren optionalen Zeiträumen mindestens jeweils 17.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr) und nicht mehr als jährlich 20.000 Betriebsstunden (in 2025 und in den weiteren optionalen Zeiträumen jeweils nicht mehr als 23.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr) abrufen. Der AN hat keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr. Er hat aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 14.000 Betriebsstunden für 2024 und einen Anspruch auf Vergütung von mindestens jeweils 23.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr für 2025 und die weiteren optionalen Zeiträume, wenn und soweit die Vertragslaufzeit für das jeweilige Kalenderjahr durch eine Optionsziehung verlängert worden ist (take-or-pay). (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zur Zeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der digitalen Bereitstellung dieser Pläne. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt. (8) Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Linienverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für den Schienenersatzverkehr des AG nutzen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlage.
Identifiant interne: LOT-0003
5.1.1.
Objet
Nature du marché: Services
Nomenclature principale (cpv): 60000000 Services de transport (à l'exclusion du transport des déchets)
5.1.2.
Lieu d’exécution
Ville: Berlin/Brandenburg
Subdivision pays (NUTS): Berlin (DE300)
Pays: Allemagne
5.1.3.
Durée estimée
Date de début: 01/03/2024
Date de fin de durée: 31/12/2025
5.1.4.
Renouvellement
L’acheteur se réserve le droit d’effectuer des achats supplémentaires auprès du contractant, comme décrit ici: Der AG hat die mehrmalige einseitige losweise Option für einen Zeitraum von 12 Monaten eines jeden Kalenderjahres zu verlängern. Längstens bis zum 31.12.2029
5.1.5.
Valeur
Valeur estimée hors TVA: 2 164 800,00 EUR
5.1.7.
Marché public stratégique
Objectif du marché public stratégique: Pas de passation de marché stratégique
5.1.10.
Critères d’attribution
Critère:
Type: Qualité
Nom: Personalkonzept
Pondération (pourcentage, valeur exacte): 20

Critère:
Type: Prix
Nom: Preis
Pondération (pourcentage, valeur exacte): 80
5.1.12.
Conditions du marché public
Informations relatives aux délais de recours: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1.  der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
   2.  Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3.  Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4.  mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer
   2.  § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniques
Accord-cadre: Accord-cadre, avec remise en concurrence
Informations sur le système d’acquisition dynamique: Pas de système d’acquisition dynamique
5.1.16.
Informations complémentaires, médiation et réexamen
Organisation chargée des procédures de recours: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation qui fournit des informations complémentaires sur la procédure de passation de marché: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
5.1.
Lot: LOT-0004
Titre: Leistungszeitraum 01.03.2024-31.12.2025
Description: Leistungsumfang (1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG zu erbringen Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen. Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. Die Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten Fahrpersonals nach FPersV, §1, Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit). Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen. Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich. (2) Die durch den AN zu erbringende Fahrleistung hat (je Los) folgenden Umfang: Es besteht ein monatlicher Bedarf von ca.
   1. 600 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden), insgesamt für eine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum 2024 (10 Monate) fallen insgesamt ca. 16.000 Betriebsstunden und im Leistungszeitraum 2025 (12 Monate) fallen ca. 19.200 Betriebsstunden an. (3) Die in Ziffer 2 (2) genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar. Der AG wird in 2024 mindestens 14.000 Betriebsstunden (in 2025 und in den weiteren optionalen Zeiträumen mindestens jeweils 17.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr) und nicht mehr als jährlich 20.000 Betriebsstunden (in 2025 und in den weiteren optionalen Zeiträumen jeweils nicht mehr als 23.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr) abrufen. Der AN hat keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr. Er hat aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 14.000 Betriebsstunden für 2024 und einen Anspruch auf Vergütung von mindestens jeweils 23.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr für 2025 und die weiteren optionalen Zeiträume, wenn und soweit die Vertragslaufzeit für das jeweilige Kalenderjahr durch eine Optionsziehung verlängert worden ist (take-or-pay). (4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden Fahrten) übertragen. Die Umläufe haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen. Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG, diese befinden sich zur Zeit in: - Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709 Berlin, - Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin, - Betriebshof M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin, - Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin, - Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin, - Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98 in 13053 Berlin, - Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und - Betriebshof F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin. Der AG behält sich vor, während der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe aufzugeben. (5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten Umlaufpläne oder der digitalen Bereitstellung dieser Pläne. Die Umlaufpläne enthalten die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung (z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung übersendet. (6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt. (7) Kurzfristige unvorhersehbare Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich mitgeteilt. (8) Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den Linienverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für den Schienenersatzverkehr des AG nutzen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen und deren Anlage.
Identifiant interne: LOT-0004
5.1.1.
Objet
Nature du marché: Services
Nomenclature principale (cpv): 60000000 Services de transport (à l'exclusion du transport des déchets)
5.1.2.
Lieu d’exécution
Ville: Berlin/Brandenburg
Subdivision pays (NUTS): Berlin (DE300)
Pays: Allemagne
5.1.3.
Durée estimée
Date de début: 01/03/2024
Date de fin de durée: 31/12/2025
5.1.4.
Renouvellement
L’acheteur se réserve le droit d’effectuer des achats supplémentaires auprès du contractant, comme décrit ici: Der AG hat die mehrmalige einseitige losweise Option für einen Zeitraum von 12 Monaten eines jeden Kalenderjahres zu verlängern. Längstens bis zum 31.12.2029
5.1.5.
Valeur
Valeur estimée hors TVA: 2 164 800,00 EUR
5.1.7.
Marché public stratégique
Objectif du marché public stratégique: Pas de passation de marché stratégique
5.1.10.
Critères d’attribution
Critère:
Type: Qualité
Nom: Personalkonzept
Pondération (pourcentage, valeur exacte): 20

Critère:
Type: Prix
Nom: Preis
Pondération (pourcentage, valeur exacte): 80
5.1.12.
Conditions du marché public
Informations relatives aux délais de recours: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1.  der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
   2.  Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3.  Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4.  mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer
   2.  § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniques
Accord-cadre: Accord-cadre, avec remise en concurrence
Informations sur le système d’acquisition dynamique: Pas de système d’acquisition dynamique
5.1.16.
Informations complémentaires, médiation et réexamen
Organisation chargée des procédures de recours: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation qui fournit des informations complémentaires sur la procédure de passation de marché: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft

   6.  Résultats
6.1.
Résultat – Identifiants des lots: LOT-0001
Au moins un lauréat a été choisi.
6.1.2.
Informations sur les lauréats
Lauréat:
Nom officiel: Schröder Reisen
Offre:
Identifiant du lot ou groupe de lots: LOT-0001
Sous-traitance: no
La valeur de la sous-traitance est connue: non
Le pourcentage de la sous-traitance est connu: non
Informations relatives au marché:
Identifiant du marché:
Date de conclusion du marché: 29/02/2024
Le marché est attribué dans le contexte d’un accord-cadre: non
6.1.4.
Informations statistiques:
Offres ou demandes de participation reçues:
Type de soumissions reçues: Offres
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 3
Type de soumissions reçues: Offres présentées par voie électronique
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 3
Type de soumissions reçues: Offres reçues de soumissionnaires de micro, petite ou moyenne taille
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 3
6.1.
Résultat – Identifiants des lots: LOT-0002
Au moins un lauréat a été choisi.
6.1.2.
Informations sur les lauréats
Lauréat:
Nom officiel: Schröder Reisen
Offre:
Identifiant du lot ou groupe de lots: LOT-0002
Sous-traitance: no
La valeur de la sous-traitance est connue: non
Le pourcentage de la sous-traitance est connu: non
Informations relatives au marché:
Identifiant du marché:
Date de conclusion du marché: 29/02/2024
Le marché est attribué dans le contexte d’un accord-cadre: non
6.1.4.
Informations statistiques:
Offres ou demandes de participation reçues:
Type de soumissions reçues: Offres
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 3
Type de soumissions reçues: Offres présentées par voie électronique
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 3
Type de soumissions reçues: Offres reçues de soumissionnaires de micro, petite ou moyenne taille
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 3
6.1.
Résultat – Identifiants des lots: LOT-0003
Au moins un lauréat a été choisi.
6.1.2.
Informations sur les lauréats
Lauréat:
Nom officiel: Umbrella City Lines GmbH
Offre:
Identifiant du lot ou groupe de lots: LOT-0003
Sous-traitance: no
La valeur de la sous-traitance est connue: non
Le pourcentage de la sous-traitance est connu: non
Informations relatives au marché:
Identifiant du marché:
Date de conclusion du marché: 29/02/2024
Le marché est attribué dans le contexte d’un accord-cadre: non
6.1.4.
Informations statistiques:
Offres ou demandes de participation reçues:
Type de soumissions reçues: Offres
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 2
Type de soumissions reçues: Offres présentées par voie électronique
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 2
Type de soumissions reçues: Offres reçues de soumissionnaires de micro, petite ou moyenne taille
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 2
6.1.
Résultat – Identifiants des lots: LOT-0004
Au moins un lauréat a été choisi.
6.1.2.
Informations sur les lauréats
Lauréat:
Nom officiel: Umbrella City Lines GmbH
Offre:
Identifiant du lot ou groupe de lots: LOT-0004
Sous-traitance: no
La valeur de la sous-traitance est connue: non
Le pourcentage de la sous-traitance est connu: non
Informations relatives au marché:
Identifiant du marché:
Date de conclusion du marché: 29/02/2024
Le marché est attribué dans le contexte d’un accord-cadre: non
6.1.4.
Informations statistiques:
Offres ou demandes de participation reçues:
Type de soumissions reçues: Offres
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 2
Type de soumissions reçues: Offres présentées par voie électronique
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 2
Type de soumissions reçues: Offres reçues de soumissionnaires de micro, petite ou moyenne taille
Nombre d’offres ou de demandes de participation reçues: 2

   8.  Organisations
8.1.
ORG-7001
Nom officiel: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Numéro d’enregistrement: DE75BVG00000050320
Adresse postale: Holzmarktstraße 15-17
Ville: Berlin
Code postal: 10179
Subdivision pays (NUTS): Berlin (DE300)
Pays: Allemagne
Adresse électronique: Einkauf.2@bvg.de
Téléphone: 03025628962
Rôles de cette organisation:
Acheteur
Chef de groupe
Organisation qui fournit des informations complémentaires sur la procédure de passation de marché
8.1.
ORG-7004
Nom officiel: Vergabekammer des Landes Berlin
Numéro d’enregistrement: 11-1300000V00-74
Adresse postale: Martin- Luther- Str. 105
Ville: Berlin
Code postal: 10825
Subdivision pays (NUTS): Berlin (DE300)
Pays: Allemagne
Adresse électronique: poststelle@senwtf.berlin.de
Téléphone: +49 30-9013-8316
Télécopieur: +49 30-9013-7613
Rôles de cette organisation:
Organisation chargée des procédures de recours
8.1.
ORG-0001
Nom officiel: Schröder Reisen
Taille de l’opérateur économique: small
Numéro d’enregistrement: DE147124196
Adresse postale: Dieselstraße 1
Ville: Langenau
Code postal: 89129
Subdivision pays (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Pays: Allemagne
Téléphone: +49 17642220000
Rôles de cette organisation:
SoumissionnaireChef de groupe
Bénéficiaire effectif:
Nationalité du propriétaire: DEU
Lauréat de ces lots: LOT-0001 LOT-0002
8.1.
ORG-0002
Nom officiel: Umbrella City Lines GmbH
Taille de l’opérateur économique: small
Numéro d’enregistrement: DE329220862
Adresse postale: Winsener Straße 172
Ville: Hamburg
Code postal: 21077
Subdivision pays (NUTS): Hamburg (DE600)
Pays: Allemagne
Adresse électronique: heiko.hoehn@umbrellabuses.com
Téléphone: +49 4076922223
Télécopieur: +49 4076922224
Rôles de cette organisation:
SoumissionnaireChef de groupe
Bénéficiaire effectif:
Nationalité du propriétaire: DEU
Lauréat de ces lots: LOT-0003 LOT-0004
8.1.
ORG-7005
Nom officiel: Beschaffungsamt des BMI
Numéro d’enregistrement: 994-DOEVD-83
Ville: Bonn
Code postal: 53119
Subdivision pays (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Pays: Allemagne
Adresse électronique: esender_hub@bescha.bund.de
Téléphone: +49228996100
Rôles de cette organisation:
TED eSender
11. Informations relatives à l’avis
11.1.
Informations relatives à l’avis
Identifiant/version de l’avis: d9782086-f0f4-423d-9622-be99c5eb96dd - 01
Type de formulaire: Résultats
Type d’avis: Avis d’attribution de marché ou de concession – régime ordinaire
Date d’envoi de l’avis: 01/03/2024 10:41:41 (UTC+1)
Langues dans lesquelles l’avis en question est officiellement disponible: allemand
11.2.
Informations relatives à la publication
Numéro de publication de l’avis: 132595-2024
Numéro de publication au JO S: 45/2024
Date de publication: 04/03/2024

 
 
C L A S S E    C P V
60000000 - Services de transport (à l'exclusion du transport des déchets)