64/2025
1. Acheteur
1.1.
Acheteur
Nom officiel: Landkreis Ludwigsburg
Forme juridique de l’acheteur: Autorité locale
Activité du pouvoir adjudicateur: Services d’administration générale
2. Procédure
2.1.
Procédure
Titre: Linienbündel LB10 "Strohgäu Nord"
Description: Ausschreibungen von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Ludwigsburg (Linienbündel LB10 "Strohgäu Nord")
Identifiant de la procédure: 9c11655b-43b4-466c-b22e-64509079c6f0
Identifiant interne: 2025-LB10
Type de procédure: Ouverte
La procédure est accélérée: non
Principales caractéristiques de la procédure: Rechtsgrundlage: Es wird ein offenes Verfahren nach VgV durchgeführt. Richtlinie 2014/24/EU. Die Inbetriebnahme erfolgt am 01.01.2026. Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein. Soweit das Landratsamt Ludwigsburg unter 5. 1.16 und 8. 1 als Organisation bezeichnet wird, die Teilnahmeanträge entgegennimmt, ist das einem systemischen Fehler geschuldet. Es gibt im offenen Verfahren keine Teilnahmeanträge.
2.1.1.
Objet
Nature du marché: Services
Nomenclature principale (cpv): 60112000 Services de transport routier public
2.1.2.
Lieu d’exécution
Subdivision pays (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Pays: Allemagne
2.1.4.
Informations générales
Informations complémentaires: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6T5EPM
Base juridique:
Directive 2014/24/UE
vgv -
2.1.6.
Motifs d’exclusion
Sources des motifs d'exclusion: Document de marché
5. Lot
5.1.
Lot: LOT-0001
Titre: Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Ludwigsburg im Linienbündel LB10
Description: Die Inbetriebnahme erfolgt zum 01.01.2026. Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 502 Feuerbach - Schwieberdingen - Hemmingen - Eberdingen - Riet; Linie 595 Vaihingen (E) - Enzweihingen - Riet - Hochdorf. Es gelten die Fahrpläne gemäß Anhang LB.1 zur Leistungsbeschreibung. Es ist vorgesehen von Montag-Freitag im Zeitraum bis ca. 20 Uhr Gelenkbusse einzusetzen. Diese Fahrten sind in der Leistungsbeschreibung LB.1 in den Fahrplan entsprechend gekennzeichnet. Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kat. B ohne Einschränkungen. Es ist zu beachten, dass die S-Bahn-Linien S4, S5 und S6/S60 sowie ggf. auch der Regionalzugverkehr ab der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes "Stuttgart 21" (vsl. im Dezember 2026) geänderte Abfahrts- und Ankunftszeiten in Feuerbach bzw. Vaihingen (Enz) bekommen. Das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien ist ab diesem Zeitpunkt unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahnen anzupassen. Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Sauberen-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 8 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: > Einsatz von mindestens 2 "emissionsfreien Fahrzeugen" gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 75.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. > Einsatz von mindestens 2 "sauberen Fahrzeuge" gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 100.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
Identifiant interne: 1
5.1.1.
Objet
Nature du marché: Services
Nomenclature principale (cpv): 60112000 Services de transport routier public
5.1.2.
Lieu d’exécution
Subdivision pays (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Pays: Allemagne
5.1.3.
Durée estimée
Durée: 108 Mois
5.1.6.
Informations générales
Projet de passation de marché non financé par des fonds de l’UE
Le marché relève de l’accord sur les marchés publics (AMP): non
Le marché en question convient aussi aux petites et moyennes entreprises (PME): non
5.1.7.
Marché public stratégique
Objectif du marché public stratégique: Pas de passation de marché stratégique
Le marchés public relève du champ d’application de la directive 2009/33/CE du Parlement européen et du Conseil (directive sur les véhicules propres)
La base juridique de la directive sur les véhicules propres pour établir la catégorie de procédure de passation de marché qui s’applique: Services de transport routier de voyageurs
5.1.9.
Critères de sélection
Sources des critères de sélection: Avis
Critère: Autres exigences économiques ou financières
Description: Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen: 1. Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre. 2. Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Critère: Mesures pour garantir la qualité
Description: HINWEIS: Sofern das Kriterium "Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität" ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" nicht auswählbar war. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter vorzulegen: 1. Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte). Die Angaben sind auf dem Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit") einzutragen. 2. Es werden drei mit der Leistung vergleichbare Referenzen (ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der letzten drei Jahre (ab dem Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung) mit Angabe der Auftraggeber (Aufgabenträger mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und Inhalte gefordert (Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzgeber sind nicht zulässig. Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein. Die Referenzen sind auf dem Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit") anzugeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden. 3. Die Benennung eines für die Durchführung der Verkehre im gegenständlichen Linienbündel verantwortlichen Ansprechpartners sowie die Benennung der für die Projektleitung verantwortlichen Person. Die Benennungen haben auf dem Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit") zu erfolgen. 4. Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Betriebsleiter nach BO-Kraft über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt. Die Erklärung muss umfassen, für wie viele Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer der Betriebsleiter nach BO-Kraft zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit") anzugeben. 5. Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Verkehrsplaner zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt; ausreichende Kapazitäten sind vorhanden, wenn der Verkehrsplaner Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometer betreut. Die Erklärung muss umfassen, für wie viele Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer der Verkehrsplaner zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02 ("Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit") anzugeben.
Critère: Inscription à un registre professionnel pertinent
Description: HINWEIS: Sofern das Kriterium mit "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" angegeben wurde, liegt das daran, dass das Kriterium "Sonstiges" nicht auswählbar war. Gemäß § 47 VgV kann der Bieter sich fehlende Eignung durch eine Eignungsleihe beschaffen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) (auch) die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers oder anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie die technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe nach § 47 VgV), muss er bereits mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieses Unternehmens tatspachlich zur Verfügung stehen werden. Zur Nachweisführung kann die Vorlage in Anlage 02 Formblatt "Verpflichtungserklärung" verwendet werden. Die Möglichkeit der Nachweisführung ist nicht auf Anlage 02 Formblatt "Verpflichtungserklärung" beschränkt. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, § 47 Abs. 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung einer gesonderten Haftungserklärung vor. Weiterhin hat sich das eignungsleihende Unternehmen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG und Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der in der jeweils gültigen Fassung zu erklären. Dazu ist mit dem Angebot vom Unterauftragnehmer Anlage 02 "Erklärungen zu Ausschlussgründen" vorzulegen. Sofern ein eignungsleihendes Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung vorliegen, so muss das eignungsleihende Unternehmen durch den Bieter ersetzt werden, § 47 Abs. 2 S. 3 VgV. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG und § 22 LkSG vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass der Unterauftragnehmer durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird. Der Nachweis der Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen, wenn es sich bei den anderen Unternehmen um rechtlich selbständige konzernverbundene Unternehmen handelt. Für sämtliche erbrachten Leistungen - insbesondere auch für die von Unterauftragnehmern ausgeführten - trägt der Auftragnehmer die Verantwortung.
Critère: Inscription à un registre du commerce
Description: HINWEIS: Sofern das Kriterium "Eintragung in das Handelsregister" ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium "Eignung zur Berufsausübung" nicht auswählbar war. Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss, sofern erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
5.1.10.
Critères d’attribution
Critère:
Type: Prix
Nom: Preis
Description: Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70 Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Preis der Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario dient dazu, verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise (Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein fiktives Angebot mit diesem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine volle Punktzahl.
Catégorie du critère d’attribution poids: Pondération (points, valeur exacte)
Nombre critère d’attribution: 70
Critère:
Type: Qualité
Nom: Qualität
Description: Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen Kosten sind in den Wertungspreis einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: "Konzept 1: Fahrzeugkonzept" (10 Punkte), "Konzept 2: Personalkonzept" (10 Punkte), "Konzept 3: Qualitätskonzept" (10 Punkte). Die Konzepte werden anhand von Wertungspunkten entsprechend der Anlage 6_Bewertungsmatrix bewertet, d.h. aus den Darlegungen in den Konzepten wird ermittelt, was die angebotenen Leistungen voneinander unterscheidet. Im Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept das festgelegte Ziel sehr gut (10 Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3 Punkte), ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1 Punkt) erreicht wird; enthält ein Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte vergeben. Der Bieter hat seine Konzepte nach den in den Bewerbungsbedingungen vorgegebenen Anforderungen und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zielen klar und eindeutig zu gliedern. Mit den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht bereits in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind. Darüber hinaus dürfen die Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Hinsichtlich der formellen Vorgaben der Konzepte und der Folgen bei Nichteinhaltung, sowie der Bewertungsstufen wird auf Ziff. III.4.b) der Bewerbungsbedingungen und auf die Bewertungsmatrix verwiesen. Die Konzepte sind auf jeweils eigener, bearbeitbarer Unterlage des Bieters dem Angebot beizufügen. Die drei Konzepte werden Vertragsbestandteil. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Catégorie du critère d’attribution poids: Pondération (points, valeur exacte)
Nombre critère d’attribution: 30
5.1.11.
Documents de marché
Langues dans lesquelles les documents de marché sont officiellement disponibles: allemand
Date limite de demande d’informations complémentaires: 10/04/2025 23:59:59 (UTC+2)
Canal de communication ad hoc:
5.1.12.
Conditions du marché public
Conditions de présentation:
Présentation par voie électronique: Requise
Langues dans lesquelles les offres ou demandes de participation peuvent être présentées: allemand
Catalogue électronique: Non autorisée
Variantes: Non autorisée
Les soumissionnaires peuvent présenter plusieurs offres: Non autorisée
Date limite de réception des offres: 22/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Date limite de validité de l’offre: 3 Mois
Informations qui peuvent être complétées après la date limite de présentation des offres:
À la discrétion de l’acheteur, tous les documents manquants relatifs au soumissionnaire peuvent être transmis ultérieurement.
Informations complémentaires: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Informations relatives à l’ouverture publique:
Date d'ouverture: 22/04/2025 10:15:00 (UTC+2)
Conditions du marché:
Le marché doit être exécuté dans le cadre de programmes d’emplois protégés: Non
Facturation en ligne: Requise
La commande en ligne sera utilisée: oui
Le paiement en ligne sera utilisé: oui
5.1.15.
Techniques
Accord-cadre: Pas d’accord-cadre
Informations sur le système d’acquisition dynamique: Pas de système d’acquisition dynamique
Enchère électronique: non
5.1.16.
Informations complémentaires, médiation et réexamen
Organisation chargée des procédures de recours: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Informations relatives aux délais de recours: Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe (vgl. Ziff. 8. 1. ORG-0002). Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB rügen. Auf die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation qui fournit des informations complémentaires sur la procédure de passation de marché: Landkreis Ludwigsburg
Organisation qui reçoit les demandes de participation: Landkreis Ludwigsburg
8. Organisations
8.1.
ORG-0001
Nom officiel: Landkreis Ludwigsburg
Numéro d’enregistrement: DE146128122
Adresse postale: Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Verkehr, Hindenburgstraße 40
Ville: Ludwigsburg
Code postal: 71638
Subdivision pays (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Pays: Allemagne
Point de contact: Fachbereich Verkehr, Geschäftsteil Nahverkehr, Zu Händen von Herrn Maus
Téléphone: +497141 14442317
Télécopieur: +49714114459932
Rôles de cette organisation:
Acheteur
Organisation qui fournit des informations complémentaires sur la procédure de passation de marché
Organisation qui reçoit les demandes de participation
8.1.
ORG-0002
Nom officiel: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Numéro d’enregistrement: DE811469974
Adresse postale: Durlacher Allee 100
Ville: Karlsruhe
Code postal: 76137
Subdivision pays (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Pays: Allemagne
Téléphone: +49 7219268730
Télécopieur: +49 7219263985
Rôles de cette organisation:
Organisation chargée des procédures de recours
8.1.
ORG-0003
Nom officiel: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Numéro d’enregistrement: 0204:994-DOEVD-83
Ville: Bonn
Code postal: 53119
Subdivision pays (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Pays: Allemagne
Téléphone: +49228996100
Rôles de cette organisation:
TED eSender
10. Modification
Version de l’avis antérieur à modifier: 53183541-9664-40e5-a5ac-51237402bc48-01
Principale raison de la modification: Mise à jour d’informations
Description: Im Dokument 01_Anlage 1 LB10 Bewerbungsbedingungen und AzA haben sich die dem Ausschreibungsverfahren zugrundeliegende Fristen geändert.
10.1.
Modification
Identifiant de la section: PROCEDURE
Description des modifications: Letzter Termin zur Stellung von Bieterfragen wird vom 27.03.2025 auf den 10.04.2025 verschoben. Letzter Termin zum Erhalt von Bieterinformationen wird vom 31.03.2025 auf den 15.04.2025 verschoben. Termin zur Abgabe von Angeboten wird vom 07.04.2025, 10 Uhr auf den 22.04.2025, 10 Uhr verschoben. Ende der Zuschlags- und Bindefrist wird vom 07.07.2025 auf den 22.07.2025 verschoben.
Les documents de marché ont été modifiés le: 31/03/2025
Informations relatives à l’avis
Identifiant/version de l’avis: 6f0c082b-bac2-4185-aa1d-cff25f86ae62 - 01
Type de formulaire: Mise en concurrence
Type d’avis: Avis de marché ou de concession – régime ordinaire
Sous-type d’avis: 16
Date d’envoi de l’avis: 31/03/2025 14:21:41 (UTC+2)
Langues dans lesquelles l’avis en question est officiellement disponible: allemand
Numéro de publication de l’avis: 207316-2025
Numéro de publication au JO S: 64/2025
Date de publication: 01/04/2025
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