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Date de publication : 04/03/2024
Date de péremption :
Type de procédure : Procédure négociée sans mise en concurrence
Type de document : Avis en cas de transparence ex ante volontaire
Allemagne
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Allemagne - Travaux de construction - Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung

2024/S 2024-130067  (Voir l'avis original TED)
 
 
V  E  R  S  I  O  N      F  R  A  N  C  A  I  S  E
130067-2024 - Notification préalable d’attribution directe
Allemagne – Travaux de construction – Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
OJ S 45/2024 04/03/2024
Avis en cas de transparence ex ante volontaire
Fournitures - Marché de travaux

   1.  Acheteur
1.1.
Acheteur
Nom officiel: Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, handelnd für das AIF-Sondervermögen Swiss Life REF (DE) European Estate Living and Working

   2.  Procédure
2.1.
Procédure
Titre: Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Description: Die Transparenzbekanntmachung erfolgt höchstvorsorglich und ohne Bestehen einer entsprechenden Rechtspflicht. Ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wurde gewählt, da der Auftraggeber nicht an die Vorgaben des GWB-Vergaberechts gebunden ist. Der Auftraggeber ist kein Auftraggeber nach § 99 GWB. Insbesondere liegen die Voraussetzungen für die Annahme eines Subventionsauftraggebers nach § 99 Nr. 4 GWB nicht vor. Denn der durch die TU Berlin als Mieterin geleistete Baukostenzuschuss liegt unterhalb der Grenze von 50% der Gesamtkosten. Die Auftragnehmer wurden in einem wettbewerblichen Verfahren ausgewählt. Für Los 1 ist nur ein vollständiges Angebot abgegeben worden. Für Los 2 haben zwei Bieter ein vollständiges Angebot abgegeben.
Identifiant de la procédure: 2afb3139-6964-491a-b3b8-30ad3674075e
Identifiant interne: Projekt: 247-21_KAA-14
Type de procédure: Négociée sans mise en concurrence préalable
2.1.1.
Objet
Nature du marché: Marché de travaux
Nomenclature principale (cpv): 45000000 Travaux de construction
Nomenclature supplémentaire (cpv): 38000000 Équipements de laboratoire, d'optique et de précision (excepté les lunettes)
2.1.2.
Lieu d’exécution
Adresse postale: Kaiserin-Augusta-Allee 14
Ville: Berlin
Code postal: 10553
Subdivision pays (NUTS): Berlin (DE300)
Pays: Allemagne
2.1.4.
Informations générales
Informations complémentaires: Die TU Berlin führte zum Abschluss eines Mietvertrages mit der Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, handelnd für das AIF-Sondervermögen Swiss Life REF (DE) European Estate Living and Working, über die noch herzustellenden Mietflächen als Labor- und Büroflächen nach den Anforderungen der Fachgebiete Lebensmittelchemie - und Analytik, Lebensmittelchemie und Toxikologie und Lebensmittelverfahrenstechnik ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a EU Abs. 3 Nr.3 lit. c) VOB/A in Form einer Direktvergabe durch. Die TU Berlin ging aufgrund des Vermieterumbaus davon aus, dass die Miete hier ausnahmsweise dem Vergaberecht unterfällt. Die Leistung konnte aus technischen Gründe nur von einem bestimmten Unternehmen, der Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, erbracht werden, weshalb eine Direktvergabe an diese Auftragnehmerin möglich war. Ebenso waren die Voraussetzungen nach § 3a EU Abs.3 S.2 VOB/A erfüllt, da keine Alternativ-Ersatzlösungen vorhanden waren und der Auftragsgegenstand nicht künstlich eingeschränkt wurde. Die nun geplante Beauftragung des Bieters UNDKRAUSS Bauaktiengesellschaft für Los 1 sowie des Bieters Waldner Finance SE & Co. KG für Los 2 (siehe jeweils Detailangaben zu den für die Zuschläge vorgesehenen Bietern in Ziffer 8) im Rahmen von Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung ist vergaberechtlich zulässig, da der Auftraggeber, die Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, nicht an die Vorgaben des GWB-Vergaberechts gebunden ist. Der Auftraggeber ist kein Auftraggeber nach § 99 GWB. Insbesondere liegen die Voraussetzungen für die Annahme eines Subventionsauftraggebers nach § 99 Nr. 4 GWB nicht vor. Denn der durch die TU Berlin als Mieterin geleistete Baukostenzuschuss liegt unterhalb der Grenze von 50 % der Gesamtkosten.
Base juridique:
Directive 2014/24/UE
vgv - Die Transparenzbekanntmachung erfolgt höchstvorsorglich und ohne Bestehen einer entsprechenden Rechtspflicht.
Droit transnational applicable:

   5.  Lot
5.1.
Lot: LOT-0001
Titre: Bauausführung und TGA
Description: KGR 300 und KGR 400
Identifiant interne: Projekt: 21-KAA_14 - Los 1
5.1.1.
Objet
Nature du marché: Marché de travaux
Nomenclature principale (cpv): 45000000 Travaux de construction
Quantité: 1
5.1.2.
Lieu d’exécution
Adresse postale: Kaiserin-Augusta-Allee 14
Ville: Berlin
Code postal: 10553
Subdivision pays (NUTS): Berlin (DE300)
Pays: Allemagne
5.1.7.
Marché public stratégique
Objectif du marché public stratégique: Pas de passation de marché stratégique
5.1.12.
Conditions du marché public
Informations relatives aux délais de recours: Maßgeblich ist die Regelung des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1.  der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2GWB bleibt unberührt,
   2.  Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3.  Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4.  mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Sowie die Regelung des § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
   1.  gegen § 134 verstoßen hat oder
   2.  den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1.  der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2.  der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
   3.  der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniques
Informations sur le système d’acquisition dynamique: Pas de système d’acquisition dynamique
5.1.16.
Informations complémentaires, médiation et réexamen
Organisation chargée des procédures de recours: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation qui signe le marché: Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, handelnd für das AIF-Sondervermögen Swiss Life REF (DE) European Estate Living and Working
5.1.
Lot: LOT-0002
Titre: Laboreinrichtung
Description: Laboreinrichtung KGR 473
Identifiant interne: Projekt: 21-KAA_14 - Los 2
5.1.1.
Objet
Nature du marché: Fournitures
Nature supplémentaire du marché: Marché de travaux
Nomenclature principale (cpv): 38000000 Équipements de laboratoire, d'optique et de précision (excepté les lunettes)
Quantité: 1
5.1.2.
Lieu d’exécution
Adresse postale: Kaiserin-Augusta-Allee 14
Ville: Berlin
Code postal: 10553
Subdivision pays (NUTS): Berlin (DE300)
Pays: Allemagne
5.1.7.
Marché public stratégique
Objectif du marché public stratégique: Pas de passation de marché stratégique
5.1.12.
Conditions du marché public
Informations relatives aux délais de recours: Maßgeblich ist die Regelung des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1.  der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2GWB bleibt unberührt,
   2.  Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3.  Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4.  mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Sowie die Regelung des § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
   1.  gegen § 134 verstoßen hat oder
   2.  den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1.  der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2.  der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
   3.  der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniques
Informations sur le système d’acquisition dynamique: Pas de système d’acquisition dynamique
5.1.16.
Informations complémentaires, médiation et réexamen
Organisation chargée des procédures de recours: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation qui signe le marché: Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, handelnd für das AIF-Sondervermögen Swiss Life REF (DE) European Estate Living and Working

   8.  Organisations
8.1.
ORG-0001
Nom officiel: Swiss Life Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, handelnd für das AIF-Sondervermögen Swiss Life REF (DE) European Estate Living and Working
Numéro d’enregistrement: Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 121054
Adresse postale: Darmstädter Landstr. 125
Ville: Frankfurt am Main
Code postal: 60598
Subdivision pays (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Pays: Allemagne
Adresse électronique: Stephan.Bruenner@swisslife-am.com
Téléphone: +49 69 264 8642230
Rôles de cette organisation:
Acheteur
Organisation qui signe le marché
8.1.
ORG-0005
Nom officiel: Vergabekammer des Landes Berlin
Numéro d’enregistrement: 11-1300000V00-74
Adresse postale: Martin-Luther-Straße 105
Ville: Berlin
Code postal: 10825
Subdivision pays (NUTS): Berlin (DE300)
Pays: Allemagne
Adresse électronique: vergabekammer@senweb.berlin.de
Téléphone: +4930 90138316
Télécopieur: +4930 90137613
Rôles de cette organisation:
Organisation chargée des procédures de recours
8.1.
ORG-0006
Nom officiel: UNDKRAUSS Bauaktiengesellschaft
Taille de l’opérateur économique: medium
Numéro d’enregistrement: UST-IdNr. DE 153034671
Adresse postale: Gardeschützenweg 72
Ville: Berlin
Code postal: 12203
Subdivision pays (NUTS): Berlin (DE300)
Pays: Allemagne
Adresse électronique: info@undkrauss.com
Téléphone: +49 30 8437180
Télécopieur: +49 30 843718148
Adresse internet: https://undkrauss.com/
Rôles de cette organisation:
SoumissionnaireChef de groupe
8.1.
ORG-0007
Nom officiel: Waldner Finance SE & Co. KG
Taille de l’opérateur économique: medium
Numéro d’enregistrement: UST-IdNr. DE 329021261
Adresse postale: Anton-Waldner-Straße 10-16
Ville: Wangen im Allgäu
Code postal: 88239
Subdivision pays (NUTS): Ravensburg (DE148)
Pays: Allemagne
Adresse électronique: info@waldner.de
Téléphone: +49 75 22 9860
Télécopieur: +49 75 22 986280
Adresse internet: https://www.waldner.de/de/
Rôles de cette organisation:
SoumissionnaireChef de groupe
8.1.
ORG-0008
Nom officiel: Beschaffungsamt des BMI
Numéro d’enregistrement: 994-DOEVD-83
Ville: Bonn
Code postal: 53119
Subdivision pays (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Pays: Allemagne
Adresse électronique: esender_hub@bescha.bund.de
Téléphone: +49228996100
Rôles de cette organisation:
TED eSender
11. Informations relatives à l’avis
11.1.
Informations relatives à l’avis
Identifiant/version de l’avis: 56ca7bfb-a5a0-4e0e-a9cd-77befb164ed6 - 01
Type de formulaire: Notification préalable d’attribution directe
Type d’avis: Avis en cas de transparence ex ante volontaire
Date d’envoi de l’avis: 01/03/2024 00:00:00 (UTC+1)
Langues dans lesquelles l’avis en question est officiellement disponible: allemand
11.2.
Informations relatives à la publication
Numéro de publication de l’avis: 130067-2024
Numéro de publication au JO S: 45/2024
Date de publication: 04/03/2024

 
 
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